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Dürfen alle Bundesbürger wählen? - NEIN, ca. 85.000 dürfen das nicht!

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"...denn das Ergebnis und die Auswirkungen der Wahlen muss auch dieser Personenkreis (er)tragen! "
Veröffentlicht am 21. September 2017, 4 Seiten
Kategorie Sonstiges
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Über den Autor:

Unter dem Pseudonym MerleSchreiber veröffentliche ich seit dem Jahre 2012 Gedichte und kleine Kurzgeschichten. Neben Alltagsthemen möchte ich auch tabuisierte Lebenswelten so aufbereiten, dass sie das Interesse und den Zugang zu den Herzen der Leser finden.
...denn das Ergebnis und die Auswirkungen der Wahlen muss auch dieser Personenkreis (er)tragen!

Dürfen alle Bundesbürger wählen? - NEIN, ca. 85.000 dürfen das nicht!














Ja, du hast richtig gelesen.


Von den etwa 60 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland sind ca. 85.000 Staatsbürger außen vor.Der Grund ist, dass sie geistig behindert sind und eine Beeinflussung ihres Wahlvotums nicht ausgeschlossen werden kann.


DIESE MENSCHEN HABEN KEINE STIMME!*


Dabei sind sie ganz besonders auf eine Politik, der den menschlichen und solidarischen Gedanken in den Mittelpunkt stellt, angewiesen.


Du gehörst zu den Glücklichen, die wählen dürfen. Ja, dann ...






* Behindertenverbände und allen voran der Aktivist Raul Krauthausen, setzen sich schon seit Jahren dafür ein, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung auch das Recht erhalten, das Parlament zu wählen. Durch eine Reform des Wahlrechts, das Wählen mit Assistenz auch für diesen Personenkreis möglich macht.

                                            Plakatausschnitt

Plakat von Wolfgang Tillmans http://betweenbridges.net/bundestagswahl-2017.php                                                  

                                                                   

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MerleSchreiber
Unter dem Pseudonym MerleSchreiber veröffentliche ich seit dem Jahre 2012 Gedichte und kleine Kurzgeschichten. Neben Alltagsthemen möchte ich auch tabuisierte Lebenswelten so aufbereiten, dass sie das Interesse und den Zugang zu den Herzen der Leser finden.

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FLEURdelaCOEUR 
Liebe Merle,
ich habe über deinen Text auch nachgedacht, bin aber noch nicht dazu gekommen, mich intensiv und konkret zu informieren.
Man kann sie nicht pauschal über den Kamm scheren, das ist klar.
Ich erinnere mich daran, wie in der DDR Wahlhelfer mit "fliegenden Wahlurnen" durch Krankenhäuser und Altersheime gezogen sind und die Ärzte versucht haben, diesem Dilemma der Entscheidung zur Wahlberechtigung auszuweichen... Keine Ahnung, wie das heutzutage gehandhabt wird. Es fallen ja auch Patienten darunter, die geistig nicht behindert sind, aber gerade am Wahltag komatös sind oder noch in Narkose ... Man sollte sie einfach außen vor lassen, nicht ihren Betreuern oder Angehörigen eine Doppelstimme ermöglichen.
Danke für das schwierige Thema!
Lieben Gruß
fleur
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Das Szenario, wie du es mit den "fliegenden Wahlurnen" beschreibst, das wäre ganz sicher nicht das, was ich wünschenswert finden würde, Fleur. Es ist tatsächlich ein Dilemma und macht die Abhängigkeit der "Menschen ohne Stimme" von einer humanen Gesellschaft umso deutlicher. Die Diskussion hier zeigt die ganze Bandbreite der Zwiespältigkeit dieses schwierigen Themas auf, viele der geäußerten Bedenken kann ich gut nachvollziehen. Doch bin ich nach wie vor nicht für das "einfach außen vor lassen", da kenne ich wohl zu viele "Einzelfälle"..... ;-)
Vielen DANK, Fleur, für die Aufmerksamkeit, die du diesem Thema gewidmet hast.
Schöne Sonntagsgrüße von Merle
Vor langer Zeit - Antworten
FLEURdelaCOEUR 
Liebe Merle,
das Außen-vor-Lassen bezog sich vorrangig auf die Komatösen, nicht Ansprechbaren. Bei den Behinderten, z. B. mit Down Syndrom, müsste man von Fall zu Fall entscheiden. Aber der von dir angeführten Pflege-/Adoptivmutter eines schwerst mehrfach behinderten, inzwischen erwachsenen Kindes würde ich trotz all ihrer Aufopferung die Wahlberechtigung für das Kind/den Pflegling nicht zugestehen.
Natürlich will sie das Beste für ihn/sie. Aber was würde er/sie selbst wählen, ohne Behinderung? Niemand weiß es.
Inzwischen ist die Wahl gelaufen. Wir sind mehr oder weniger schockiert über den Ausgang. Ich wünsche mir, dass die FDP und B90/die Grünen neues Potential in die abgewirtschaftete Regierungspartei einzubringen vermögen und der Kanzlerin dann hoffentlich auch noch etwas einfällt, was sie besser machen könnte.
Wenn nicht, sollte sie von der 4. Kanzlerschaft ganz schnell zurücktreten und anderen das Feld überlassen, die ideenreicher sind!

Liebe Grüße in den neuen Sonntag
fleur
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Ich glaube, nicht nur mir wird deutlich, wie schwierig diese Fragestellung ist und wie differenziert herangegangen werden muss. Ich werde die Debatte um den § 13 weiterverfolgen....
Zur Wahl - ja, ich finde auch, der Ausgang birgt auch eine Chance in sich.
Danke für`s Gespräch und liebe Feiertagsgrüße, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
Memory 
Das ist wirklich ein äußerst vielfältiges und schwieriges Thema.
Einer Mutter oder Adoptivmutter (oder dem Vater???) würde ich das Recht, im Sinne des Kindes zu entscheiden, durchaus zugestehen. Eltern wissen oder sollten wissen, welche Rolle ihre Entscheidung auch für das Kind trägt.
Ich habe eher an gesetzlich festgelegte Betreuer gedacht, die mehr oder weniger engagiert alle Belange der Personen regeln (sollten).
Da ich durch meine Arbeit einige kenne, wäre ich in dem Fall klar dagegen, ihnen das Wahlrecht zu übertragen. Hier ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich persönliche Meinungen nicht unbedingt decken.
Es gibt sicher tausend Dinge zu bedenken und eine optimale Lösung lässt sich bestimmt nicht finden.
Noch einmal liebe Grüße
Sabine
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Da stimme ich dir zu, was die gesetzlichen Betreuer betrifft. Da gibt es einige wenige, die das wirklich mit Herzblut und Verantwortung ausfüllen, für andere ist es einfach nicht mehr als ein einträgliches Geschäftsmodell. Wie ich gerade bei Fleur schrieb, es ist eine ganz, ganz heikle Fragestellung, die ich weiterverfolgen werde.
Danke für deine Überlegungen, Sabine!
Liebe Grüße zu Dir, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
derrainer liebe merle ,
wo fängt geistige Behinderung an, was bezeichnen wir als geistig behindert.
ich kann mich den Damen vor mir nur anschliessen .

lieben gruß rainer
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Nun, wenn es du dies am IQ festmachen willst, dann gibt es hierzu eine klare Einteilung. Aber ich glaube, damit wird man dem Thema nicht gerecht. Ich habe bei den Damen vor dir schon einiges dazu geschrieben....
Vielen Dank für deine Rückmeldung, Rainer!
Herzliche Grüße zu dir, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
Memory 
Ich finde es klasse, dass du das Thema ansprichst, liebe Merle.
Ein generelles Wahlrecht für alle geistig beeinträchtigten Menschen halte ich aber auch nicht für sinnvoll. Es gibt sicher ganz viele, die mit Unterstützung eine eigenen Meinung bilden können. Aber was ist mit den Menschen, die dazu nicht in der Lage sind? Für sie würde dann der Betreuer wählen und somit zwei Chancen bekommen, seine Wahl zu treffen.
Frag mich jetzt aber bitte nicht, wie mein Vorschlag aussehen würde. Den habe ich leider nicht.
Ganz liebe Grüße
Sabine
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Nein, ich frag dich nicht, Sabine. Mir geht es genauso. Ich wollte mal ein bisschen Aufmerksamkeit für ein Thema, das nicht schon rauf unter diskutiert wurde, weil dieser Personenkreis eben keine Stimme hat bzw. nur ganz wenige. Aber mittlerweile hat sich die Verena Bentele eingeschaltet, ich bin gespannt, wie es da weitergeht. Übrigens, bei der Wahl 2017 haben 2 Parteien ihr Wahlprogramm auch in einfacher Sprache verfasst.
DANKE für deine Meinung, auch für deine Zweifel!
Liebe Grüße, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
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