-Schießen verboten -
UMWELTVERSCHMUTZUNG
Text: Gerlinde K-F
Das Jahr 2000 hat bereits seit 25 Jahren begonnen. Niemals hätte ich gedacht, dass ab 2000 immer noch große Kriege auf dieser Welt stattfinden würden.
Natürlich gibt es bei unüberwältigenden Unstimmigkeiten auch Unruhen und starke Auseinandersetzungen. Das sollte aber niemals zum kriegerischen Töten unschuldiger Menschen führen.
Kriege wurden meistens zum Teil direkt an der Front ausgetragen. Aber was hier seit Jahren vom russischen W.P. gegen ein sich abgetrenntes für freiheilich lebendes Land entschieden hat, entbehrt eines gesundes Menschenverstandes.
Der hier durchgeknallte, aber im Lande sicher
noch zum großen Teil beliebte Anführer, kann und will nicht aufhören, zumindest eine zeitlang friedlich für eine Waffenruhe zu sorgen. Das entbehrt aller Logig.
Natürlich gibt es immer zwei Gegner, wo der eine den anderen beschuldigt. Die Wahrheit hängt dann vielleicht irgendwo dazwischen?
Er will töten und scheint bald seinen Verstand zu verlieren, um das frühere "Zarenreich" wieder aufzubauen. Lieber die ganze Welt zerstören und später das von ihm gewünschte und erträumte Land dann einzunehmen....
Ein wahnsinnig gewordener einzelner Mensch darf millionen Menschen einfach so töten, bzw. töten lassen, er darf aber weiterleben.
Auf diese Weise wird gleichzeitig die kostbare Natur zusätzlich weltweit verschmutzt!
Weiß er denn nicht, was es für Strafen bei starken, bewussten Umweltverschmutzungen, die durch Kriege entstehen, gibt?
Das scheint ihm egal zu sein.
Alle Menschen wollen schließlich in Frieden miteinander, nebeneinander und länderweit harmonisch leben. Vom guten Handel provitieren. Erfahrungen austauschen Neues dazulernen und in einer sauberen Umwelt leben. Kinder, unter 14 Jahren, nicht schon zum Schießen zwangsweise zu verführen, um sie später als Soldaten zur Verteidigung aber auch für 'Kanonenfutter' zu benutzen.
Habgier ist sicher eine menschliche Schwäche.
(Hier ein Auszug aus dem Internet!)
"Bei starker, bewusster Umweltverschmutzung drohen nach dem deutschen Umweltstrafrecht Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren, je nach Art und Schwere der Tat wie Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung oder der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete. Neben Geld- und Freiheitsstrafen können weitere Sanktionen wie Berufsverbote, die Einziehung von Tatmitteln, die Stilllegung von Anlagen verhängt werden."
Da er wohl einen 3. Weltkrieg schon im Kopfe plant und Länder um Hilfe bittet, sollte nun endlich eine Grenze gezogen werden und nicht noch für ihn einen "roten Teppich" ausrollen zu lassen.