Journalismus & Glosse
Meinungsfreiheit

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"Gefährdung des Rechtsstaates!"
Veröffentlicht am 18. April 2016, 18 Seiten
Kategorie Journalismus & Glosse
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Über den Autor:

Ich versuche mit guten Geschichten zu unterhalten. Hoffentlich glückt es. Ich bin Jahrgang 1958, in München geboren. Seit meiner Kindheit schreibe ich, habe aber nie eine Profession daraus gemacht. Meine zarten Versuche mal eine meiner Geschichten bei einem Verlag zu veröffentlichen sind gescheitert. Hier gibt es eine Auswahl von Kurzgeschichten aller Art. Sie sind in ihrer Kürze dem Internet und e-pub Medium angepasst.
Gefährdung des Rechtsstaates!

Meinungsfreiheit

Vorbemerkung

Es zieht die Sache des Schmähgedichts von Herrn Böhmermann immer größere Kreise. Weil ich dieses „Gedicht“ gar nicht kannte, googelte ich. Mir sind primitive Vulgärsprache mit sexistischer Fäkaltendenz und ähnlichem zutiefst zuwider. Deshalb auch kein Link dazu in You Tube in diesem Buch. Wer mag, der kann es ja googeln. Außerdem mag ich niveauloses Comedy-Lachsalven-Gequatsche sowieso nicht. Viel gefährlicher hingegen ist die Untergrabung unseres Rechtsstaates.


Copyright: G.v.Tetzeli

Cover: G.v.Tetzeli

Meinungsfreiheit

Es geschah das Gauck’sche Wunder bei seinem Türkeibesuch (29.04.2014): Er kritisierte ganz direkt, öffentlich und ohne die üblichen diplomatischen Floskeln, den Regierungsstil Erdogans, der gekennzeichnet sei von Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit und darüber hinaus auch die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei bedrohe.

Da brauste der Despot auf: Er verbitte sich jede externe Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Türkei, so Erdogan. Gaucks Äußerungen seien einem „Staatsmann nicht angemessen“ gewesen.

Bei ihrem zweistündigen Treffen habe der Staatschef Dinge angesprochen, die ihm offenbar in Deutschland eingeflüstert worden seien, während in Deutschland Türken ermordet werden.

Ich teile die Ansicht voll, die zu lesen war: Und Erdogan verdient, jede Hoffnung auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft der Türkei endgültig und für immer begraben zu dürfen. Er und sein Land haben in einem modernen Europa nichts verloren. Weder geografisch, noch kulturell und schon gar nicht religiös.

Zum Wutausbruch des türkischen Präsidenten äußerte sich damals Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth

(Grüne) empört.

"Erdogan beschimpft den Bundespräsidenten in unflätiger Weise", sagte sie. "Das macht deutlich, dass Herr Erdogan in seinem Politikstil Anstand und demokratische Kultur vermissen lässt."

Ach, wie höflich. Ich bin da für mehr deutlichere Töne.

Erduan ist offensichtlich ein Despot, geilt sich an der Verfolgung und Ermordung der Kurden auf und lässt Regimekritiker, verhaften, einkerkern und natürlich auch beseitigen, wenn ihm danach ist. Sein militärisches Terrorvorgehen ist ebenfalls nicht wirklich prickelnd. Da erschießt sein völlig überzogen hochgerüstetes Militär noch

auf Syrischem Gebiet Syrische Flüchtlinge, die vor der Terror IS fliehen. (Quelle: Deutschlandfunk, 16.04.2016)

Aber nun zum aktuellen Anlass, nämlich des Schmähgedichts des Herrn Böhmermann.

Auch hier antworte ich mit den gleichen Tönen, wie Erduan verlautbaren ließ.


Ich verbitte mir sich in unseren Rechtsstaat einzumischen! Punkt und Schluss.

Auf eine naheliegende Möglichkeit ist der Terrorpräsident gar nicht gekommen, nämlich gemäß unseres Rechtsstaates den Schmähschreiber anzuklagen. Diese

Möglichkeit kam ihm wohl gar nicht in den Sinn, weil ihm offensichtlich die Möglichkeiten eines Rechtsstaates völlig unbekannt sind. Wie wäre es möglich gewesen?

Er hätte einen Beauftragten mit entsprechender Vollmacht nach Deutschland schicken können. Der würde dann ganz normal eine Strafanzeige vor Gericht stellen, nämlich gegen Herrn Böhmermann wegen § 103 STGB, und gut ist’s.

[im Übrigen ein völlig überholter Paragraph, der längst gestrichen gehörte] Doch Hoppla, es gibt in unserem angeblichen Rechtsstaat Tücken!

So geht es nämlich tatsächlich nicht.

Wieso denn?

Es muss noch die Voraussetzung des §104a

STGB her.

Komisch. §104a STGB, also deutsches Strafgesetzbuch?

Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.“ Aha! So kommt also unsere Kanzlerin ins Spiel. Sakra!

Genau genommen hat auch die Kanzlerin gar nichts damit zu tun, sondern das Justizministerium wäre dafür zuständig.

Aber solche Auftritte braucht sie eben.

Frage: Nur die Politik entscheidet, ob etwas strafbar ist, oder nicht?

Frau Merkel ist natürlich der Meinung, dass es schon einer Strafverfolgung bedarf, wenn ein hochgeschätzter Diktator und Massenmörder beleidigt wird.

Das hat natürlich einen politischen Hintergrund. Nachdem Frau Merkel lustig gepfiffen hatte, Ihr Flüchtlinge, oh kommet doch all, wächst ihr die Sache einfach über den Kopf. Oh Wunder, die Flüchtlinge lassen sich das nicht zweimal sagen, dass sie Schlaraffia erstürmen können. Oh Wunder, damit konnte ja niemand rechnen. Dieses Put, Put, Put, meine Flüchtlingshühnchen, hat die Kanzlerin auch nicht aus

tränenreichem Mitleid initiiert, wie sie behauptet. Mitleid kannte diese Kanzlerin noch nie! Abertausende sind im Mittelmeer seit über 10 Jahren verreckt. Von Mitleid – nüscht! Harzt IV’ler dürfen umgebracht werden, wie sie meinte, denn es gäbe keine Rechtlichen Bedenken. 500 bis tausend Todesfälle pro Jahr durch Hartz IV, stört sie nicht im geringsten, genauso wenig, wie die Ermordung der Kurden. Nein, dieser Lockruf hatte einen ganz anderen Grund. Diese Flüchtlinge können noch billiger als Arbeitstiere eingesetzt werden! Das ist die Lösung, droht doch demnächst das BverfGe die Sanktionen gegen Hartz IV’ler zu unterbinden. Klar, dass die Lobbyistenriege aus der

Brutalkapitalwirtschaft ihr das eingeflötet hat. Merkel dreht sich im Winde, wie sie will.


Zurück zu Erduan. Er solle doch bitte, bitte ein wenig als Bollwerk des Flüchtlingstromes fungieren, so Frau Merkel. Ich habe da was dummes losgetreten.

"Läßt sich machen", sagt der einzigartige Präsident. "Kostet aber eine Kleinigkeit". Natürlich kostet es die deutschen Steuerzahler, nämlich mindestens Zwei Milliarden €!

Ich bin überzeugt, dass von diesem Herrn noch weitere Nachforderungen kommen, gewissermaßen ein Erpressungsnachschlag.

So zahlen eben die deutschen Steuerzahler für Merkels Mitleids-Orgie.

Zurück zu unserem Rechtsstaat.

Er wird systematisch untergraben.

Es geht um folgendes:

Abstrakt ist das mit dem Rechtsstaat ganz einfach.

Die Justiz soll ihre Arbeit machen, unabhängig von der Einflussnahme durch die Politik. Das ist ja gerade der Unterschied zu Ländern wie der Türkei.

In der Landesverratsaffäre um Netzpolitik.org wurde deshalb auch von der DIE LINKE in einem Antrag zum Beispiel unter anderem gefordert, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften“ sicherzustellen, „indem das Weisungs-, Aufsichts- und Leitungsrecht der Bundes- und Landesjustizministerinnen

und -justizminister durch Streichung der §§ 146, 147 GVG“ abgeschafft wird.

Zur Begründung heißt es in diesem Antrag:


Die Demokratisierung der Justiz und konsequente Durchsetzung des Gewaltenteilungsprinzips auf Bundes- und Landesebene sind ein rechtsstaatliches Anliegen, wozu auch die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gehört. Sie sind von der Möglichkeit der politischen Einflussnahme und Einwirkung von Bundes- und Landesregierung auf laufende Verfahren freizustellen.“ Ach gucke! Zu deutsch, ob überhaupt ein Strafverfahren eröffnet wird, hängt von Politikern ab, nicht von deutschem Recht!.

Längst nimmt die Politik Einfluss auf sämtliche Rechtsangelegenheiten!

Ist etwas strafbar, oder nicht, das bestimmen die Justizvorgesetzten, die Ministerien.

Na gut, bei einem normalen Mordfall braucht’s das nicht.


Geht es um die Ermordung von Hartz IV’lern hatte die damalige Staatsanwaltschaft mit der Floskel, die so gern benutzt wird, verlautbaren lassen:

Man sehe keinen Handlungsbedarf.

Auf Anweisung?


Das betrifft auch wirtschaftliche Vergehen. Mir ist nicht bekannt, dass gegen Herrn Winterkorn, dem VW Betrugschef, überhaupt

ein juristisches Ärmelzucken zu vernehmen ist.

Zurück zu unserem Schmähgedicht. Hier ist juristisch die Frage zu klären, wo denn die Grenze zu ziehen ist zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung. Zudem hat er, wenn schon, einen ausländischen Staatschef beleidigt, also greift nichts anderes, als $ 103 STGB, nicht etwa die Beleidigung nach §185 STGB.


NICHT DIE POLITIK DARF ENTSCHEIDEN, OB ETWAS STRAFBAR IST, SONDERN DEUTSCHES RECHT UND EINE „FUNKTIONIERENDE" JUSTIZ.

[funktioniert sie überhaupt noch ordentlich?]


Das unterscheidet uns nämlich von der Türkei!

Eine ganz perfekte Antwort auf diese unglaublichen Übergriffe der Politik bietet Dieter Hallervorden, der die Meinungsfreiheit allgemein in Gefahr sieht.


Zu sehen hier auf meinem Profil – Video!!!



Im Übrigen nehme auch ich mir die grundgesetzlich manifestierte Meinungsfreiheit heraus!




Nachtrag:

Es wird journalistisch festgestellt, dass es richtig sei, dass Böhmemann sich nun etwas aus dem Showbizz zurückzieht und man sei der Meinung, es wäre schon angebracht die Bälle nun etwas flach zu halten.

Falsch!!!

Die Wahrheit ist, dass Böhmermann unter intensivem Polizeischutz steht, weil befürchtet wird, dass Erdogans Schergen sich mit einer Gewalttat an dem Mann und seiner Familie rächen will - hier, in unserem Deutschland!

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welpenweste
Ich versuche mit guten Geschichten zu unterhalten.
Hoffentlich glückt es.
Ich bin Jahrgang 1958, in München geboren.
Seit meiner Kindheit schreibe ich, habe aber nie eine Profession daraus gemacht. Meine zarten Versuche mal eine meiner Geschichten bei einem Verlag zu veröffentlichen sind gescheitert.

Hier gibt es eine Auswahl von Kurzgeschichten aller Art. Sie sind in ihrer Kürze dem Internet und e-pub Medium angepasst.

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Newcomer Das Gedicht von Böhmermann habe ich gesehen als es ausgestrahlt wurde, und ich bekam sofort ein mulmiges Gefühl. Gerade deswegen, da die Kanzlerin einen Deal mit der Türkei schloss. Doch Böhmermann ist über das Ziel hinaus geschossen und als intelligenter Mann hätte er wissen müssen, dass es ein Nachspiel haben wird. Für mich ist es zu simpel in einer Satire Ross und Reiter beim Namen zu nennen, die viel größere Kunst ist es für mich, es indirekt anzudeuten, und doch dabei zu wissen wer genau damit gemeint ist. Trotzdem empfinde ich Vieles als äußerst zweifelhaft die Klage gegen Böhmermann zuzulassen, aber nun warten wir doch mal ab was denn das deutsche Gericht gegen ihn vorbringt. Die Reaktion von Hallervorden gefällt mir, und zusätzlich ist You Tube voll mit anderen Gegenreaktionen der Häme und des Spotts.
An dieser Stelle noch, mein lieber Günter, falls Du jetzt wegen irgendwelcher Äußerungen angeklagt wirst, dann setze ich mich neben Dich auf die Anklagebank. Dann lassen wir uns Schritt für Schritt diesen Rechtsstaat erklären, und danach sind wir schlauer als jemals zuvor. Diese Erkenntnisse werden uns dazu verhelfen selbst in der Politik aktiv zu werden, und dann erklären wir jedem den Rechtsstaat. Natürlich mit einem gewissen ironischen Unterton, um der ganzen Sache die entsprechende Würze zu verleihen.
WIR SCHAFFEN DAS!!!!
Herzliche Grüße von Marko
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Wie üblich müssen wir erst hinter verschlossenen Türen eine Einigung erzielen, wer denn von uns Beiden mehr Macht haben soll. Schwierig, es bedarf Nachtsitzungen.
(lach)
Danke vielmals für Deinen ironisch gekonnten Kommentar, welcher etwas Lockerheit in diese geradezu lächerliche Affäre mitbringt
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
Newcomer Natürlich, die Nachsitzungen sind zwingend erforderlich - gar keine Frage! Die Machtverhältnisse sind aber völlig unwichtig, Hauptsache der Rubel rollt in unsere Taschen, und wir eleminieren jeden politischen Gegner mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Zweifellos werden wir noch bessere Wege dafür finden, um allen zu beweisen wie Politik wirklich funktioniert.
Herzlichen Dank für Deine Coins, mit patriarchen Grüßen, Marko
Vor langer Zeit - Antworten
CHM3663 Ich kenne das Gedicht auch nicht, aber diesen "Fall" sehe ich als Paradebeispiel für alles, was unbegreiflich und gefährlich "schief läuft".
Es ist eigentlich kaum zu fassen, und man meint, man wäre in einen grottenschlechten Film geraten...
Statt die echten Probleme anzugehen... Na ja...
Aber wenigstens unsere Meinungsfreiheit müssen wir mit allen Mitteln verteidigen - auch, wenn von Demokratie hier kaum nch etwas übrig ist!
Wenn Deine Geschichte eine Unterschriftenliste wäre, würde ich sofort unterzeichnen.
Dankeschön und LG, Chrissie
Vor langer Zeit - Antworten
pekaberlin Du hast es zwar ausführlich erklärt, aber dann doch durcheinander gebracht.
Nach dem, von dir erwähnten, "Majestätsbeleidigungsparagraphen" MUSS die Regierung den Auftrag zur Verfolgung geben! Und Regierungschefin ist nun mal Merkel. Aus und Punkt! Davon unabhängig, also nur in der Entscheidung der Justiz, ist die Privatklage wegen Beleidigung (Antragsdelikt). Und auch dieser Strafantrag ist durch Erdogan gestellt worden. Es ist jetzt also Klage auf zwei verschiedenen Wegen eingereicht, die beide durch den Rechtsstaat sanktioniert sind.
Davon abgesehen, war, ist und wird Beleidigung niemals Kunst sein, denn sie steht in krassem Widerspruch zu Artikel 1 GG, der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen (EGAL WELCHES MENSCHENS). Und das darf eben auch Kunst nicht!
Mir passt auch nicht, was Merkel, Gauck oder auch Erdogan so tun und lassen! Aber ich argumentiere, wohl auch mit Ironie und Spott, aber niemals beleidige ich ihre Menschenwürde.
Es ist ein Sturm im Wasserglas! Denn Jeder konnte wissen, welche Konsequenzen solches Tun haben kann.
Und übrigens, den "massiven Polizeischutz" für einen, der das Maul zu voll nahm, sich nun feige versteckt und andere für sich reden lässt, bezahlt auch der Steuerzahler! Ach, so, für Beleidigungen, die man anderen antat, kann man sich auch entschuldigen. Das hat schon oft geholfen, aber es erfordert eben Größe und Mut.
Liebe Grüße
Peter
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Hallo pekaberlin,
nach §104 entscheidet die Bundesregierung (nicht Merkel), also alle zuständigen Regierungsmitglieder. Das Ressort der Regierung, das dafür zuständig ist zu einer Entscheidungsfindung beizutragen, ist das Justizministerium. Und genauso ist zu prüfen, ob eine Straftat vorliegen könnte. Daher MUSS hier niemand den Auftrag zur Strafverfolgung geben. Es hätte auch nicht zugelassen werden können, unabhängig davon, ob eine vermutete Straftat vorliegt.
Das ist doch die Krux! Wir haben eine Gewaltenteilung! Die Judikative hat zu entscheiden, nicht Politiker.
Wie dem auch sei. Die Kanzlerin hat entschieden. Und außerdem kommt sie (wenn auch offensichtlich wieder im Alleingang) doch zu einem Ergebnis. Das Schmähgedicht ist einfach eine Ferkelei und hat mit Comedy nichts mehr zu tun.
Bedenke aber auch folgendes: Wenn ich nun sagen würde, dass Erdoan ein Schwein, ein Massenmörder ist, werde ich dann auch verklagt, weil Erdoan sich auf den Schlips getreten fühlt? Wird jeder Bundesbürger verklagt, der ein Regierungsoberhaupt auf der Welt beleidigt, sofern das Regierungsoberhaupt Anklage fordert?
Wie aus Justizkreisen und auch von einigen Politikern moniert wird, hätte der §103 längst abgeschafft gehört.
Schmähschriften gab es auch in Frankreich. Das hatte zur Folge, dass gegen die franz. Satirezeitschrift ein Terroranschlag mit 12 Toten verübt wurde.
Der Polizeischutz ist im Übrigen wohl nicht aus Spaß und Tollerei gewährt worden. Es wird das Leben eines deutschen Staatsbürgers offensichtlich bedroht. (Die Geheimdienste dürften dafür Anhaltspunkte haben). Und auch der Schmähferkler hat Anspruch auf sein Leben.
Und weil Du schon davon sprichst, dass jeder Anrecht auf Artikel 1GG hat. Da bitte ich mir aus, dass dies natürlich nur für Deutschland gilt. Für die Türken gilt in der Türkei das türkische Recht und das tritt ein Herr jemand mit Füßen.
Jedenfalls, egal welche Meinung: Es freut mich, dass ein engagierter Kommentar zu meinem Buch gegeben wurde. Meine Hochachtung!
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
pekaberlin Wieder falsch!
Die Regierung MUSS,damit die Justiz DARF, in diesem Fall! Die Justiz darf nicht selbständig handeln. Das ist ja eben das ueberkommene, sicher auch überholte Recht des so genannten Majestätsbeleidigungsparagraphen! (Die Verfolgung der Tat hat übrigens der türkische Präsident auf diplomatischem Wege beantragt!)
Und für die Regierung (als Ganzes, darum geht's), darf eben nur die Kanzlerin sprechen!
Wenn das was du auesserst, wahr und zu beweisen ist, wird dich auch niemand verurteilen, also Massenmörder z.B..
Dass der Artikel 1 nur in Deutschland gilt, besagt noch lange nicht, dass ein deutscher Staatsbürger ihn nicht beachten muss gegenüber Ausländern oder dem Ausland!
Wenn das, nach deiner Meinung nicht so ist, haben wir keine weitere Diskussionsgrundlage mehr.
Im Übrigen, war ich auch nie "Charlie", wie du hier nachlesen kannst.
Denn alles Übel, auch der Terror, hat etwas mit der Verletzung der Menschenwürde zu tun. Auch wenn dies nicht alle Mittel rechtfertigt, es trägt dazu bei.
Liebe Grüße
Peter
P.S. Warum entschuldigt sich B. nicht für die" Ferkelei", wie du es nennst?
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Du willst offensichtlich, dass wir aneinander vorbei reden:
Dein Satz: Die Regierung muss, damit die Justiz darf.
Mein Satz: Justiz darf nicht, wenn es die Politik nicht will.
zweiter Ansatz:
Artikel 1 soll nicht nur jeder beachten, ob nun gegen Ausländer, oder im Ausland, er muss es sogar. Meine Aussage hinterfragt, ob jeder Staat und jeder Staatsbürger in der Welt diesen Artikel 1 ebenfalls ernst nimmt, oder ihn beachtet. Ich denke eher nicht.
Dabei drehe ich die Hand nicht um. Weder die Amerikaner in Guantanamo, noch in Russland, noch in China und im arabischen Raum scheint es ganz eigene Auffassungen zu geben, wer die Beachtung von Menschenwürde verdient.
Jedenfalls werden wir ja sehen, wie nun die Justiz entscheidet.(entscheiden darf)
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
pekaberlin Deswegen schrieb ich ueberkommen und überholt!
Aber noch ist es eben gültiges Recht! (Was bisher auch niemanden störte!)
Ja, genau, nun darf die Justiz entscheiden! Sogar zwei Mal!
Da ja Erdogan auch als Privatperson Anzeige erstattete, kann die Justiz, in diesem Fall sogar ganz selbständig, als freie Gewalt, entscheiden.
Gruß
Peter
P.S. Die Amis nur in Guantanamo?
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste zu P.S.: Oh Gott behüte, nein. Es würde nur hier nicht genügend Platz sein. (siehe z.B. mein Buch Amerika)
Vor langer Zeit - Antworten
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