Ist das eine Geschichte, oder kann das weg?

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IST DAS EINE GESCHICHTE, ODER KANN DAS WEG?

Thema gestartet
von Rotfuchs
am 15.08.2018 - 13:37 Uhr
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Rotfuchs  Hi,

Ich schreibe gerade eine neue Geschichte und im laufe der Zeit kommt ein bekannter Bassist. Seitdem ich mir das überlegt hatte, frage ich mich, ob das dann als Fanfiction zählt? Ich weiß das eine Fanfiction mit bestimmten Personen zu tun hat, aber ich will keine Beziehung beschreiben mit demjenigen, sondern er soll als eine Art Mentor oder Kumpel werden für meine Protagonistin. Also romantisch wird es zwischen den beiden nicht.

Kann ich eine Prominente Person einbeziehen? Da ich diese Geschichte nie zu gewerblichen Zwecken veröffentlichen will, muss ich dann trotzdem diese Person um seine Erlaubnis fragen?

Danke für eure Antworten
Vor langer Zeit - Antworten
Hawkeee  Ersteinmal: Sobald eine sich eine Geschichte um eine Person aus dem öffentlichen Leben dreht ist es eine Fanfiktion. Fanfiktions dürfen generell nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Außerdem sollte man immer vorher googeln, ob die Person schon einmal öffentlich gesagt hat, dass sie nicht möchte, dass über sie Fanfiktions veröffentlicht werden. Anne Rice beispielsweise hat irgendwann mal in einem Interview zu Fanfiktions gesagt, dass sie nicht möchte, dass über sie welche geschrieben werden. Es könnte rechtliche Folgen haben, wenn du so jemand, der nicht möchte, dass Fanfiktions über ihn geschrieben werden, in eine Fanfiktion packst. Also vorher gut googeln. Um Erlaubnis fragen musst du aber meines Wissens nach nicht. Falls du deine Fanfiktion veröffentlichen möchtest, dann solltest du das auch am besten dort tun, wo du generell welche finden kannst. Zb. auf fanfiktion.de
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG
L. Hawke
Vor langer Zeit - Antworten
Rotfuchs  Meine berühmte Person ist ja sozusagen nur Statist, aber bevor ich was falsches mache, schreibe ich lieber das um. ;)

Danke dir :)
Vor langer Zeit - Antworten
Buhuuuh  Anfrage wäre wie schon geschrieben sicher sinnvoll. Bei noch lebenden und auch toten realen Personen sogar unbedingt! Rechteerlaubnis eben. ;)
Vor langer Zeit - Antworten
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