Ist es erlaubt detailgetreu zu wahren Begebenheiten Krimis (oder allgemein Bücher) zu verfassen?

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IST ES ERLAUBT DETAILGETREU ZU WAHREN BEGEBENHEITEN KRIMIS (ODER ALLGEMEIN BÜCHER) ZU VERFASSEN?

Thema gestartet
von barcagott
am 22.02.2015 - 17:12 Uhr
barcagott  Hallo, wie oben bereits erwähnt, würde ich gerne wissen, ob man über wahre Begebenheiten Bücher verfassen darf ohne jegliche Rechte daran zu haben und ob man diese Bücher dann auch vermarkten darf.

Ein aktuelles Beispiel wäre zum Beispiel der Attentat auf die Satire-Zeitung "Charlie Hebdo".
Ich würde mich über schnelles Antworten freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Vor langer Zeit - Antworten
Doctor  Das darfst du schon, ich würde dir jedoch empfehlen es etwas zu umschreiben, nenne es nicht unbedingt "Charlie Hebdo" - sondern eine französische Satirezeitschrift. Ohnehin weiß dann jeder was gemeint ist. Politisch gesehen würde ich dir auch empfehlen wirklich vorsichtig mit einer klaren Meinung dranzugehen, soll heißen: irgendwelche Leute könnten sich angegriffen oder beleidigt fühlen. Objektivität ist das Zauberwort der Stunde. Selbstverständlich sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt und niemand kann einem verbieten über ein Thema zu schreiben.

Lieben Gruss an dich
-Der Doctor-
Vor langer Zeit - Antworten
Katerlisator  Ich schreibe oft über reale Ereignisse, z.B. die Ermordung von John F. Kennedy, verändere aber die Geschichte.

LG

Matthias
Vor langer Zeit - Antworten
Buhuuuh  Ist immer gut sich `ne Erlaubnis einzuholen wenn möglich, tendenziell aber eher ja. ;-)

Simon
Vor langer Zeit - Antworten
RogerWright 
Nicht eindeutig zu beantworten. Aber der erste Beitrag war richtig. Insbesondere, wenn du aktuell lebende Personen in einem Roman verwendest, dann solltest du vorsichtig sein, wenn der veröffentlicht wird. Wenn es Satire ist und du bekannt bist, dann darf man auch mal mehr, dann ist sowas erlaubt wie Welke/Wischmayer dass man sich auch eindeutig über erfundene Macken real lebender Personen lustig macht.
Aber sonst sollte man insbesondere wenn man Dinge schreibt, welche nahe der Intimssphäre gehen so schreiben, dass die Person nicht erkenntlich ist, über die du schreibst, also je mehr du in Richtung des Kerns der Persönlichkeitsrechte gehst umso mehr musst du die Person unkenntlich machen. Am Besten bloß eine stereotype Figur.
Lehrreicht dahingehend das Klassikerurteil der BVerfG zu "Mephisto", "Josephine Mutzenbacher" und "Esra".
Und bei solchen momentan brennend aktuellen Themen lieber vorsichtig mit umgehen und objektiv bleiben, Meinungen immer gutr begründen, denn sonst giltst du schnell als Populist.
Vor langer Zeit - Antworten
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