Betreffend Copyright Schutz von bekannten Namen und Büchern.

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BETREFFEND COPYRIGHT SCHUTZ VON BEKANNTEN NAMEN UND BÜCHERN.

Thema gestartet
von PetraW
am 15.12.2014 - 14:30 Uhr
PetraW  Hallo, ich bin neu. Würde gerne ein Buch über eine wahre Begebenheit schreiben. Und möchte gerne die zwei Helden um denen es dabei geht mit bekannten Namen eines bereits bekannten geschriebenen Buches und Autorin nehmen. Besteht da Gefahr, wegen Copyright Schutz ärger zu bekommen? Was meint ihr? Würde den Titel dazu natürlich in meinen Buch mit einbringen. Gruß
Vor langer Zeit - Antworten
Quatscha  Bei Torsten Müller wird es sicher keine Probleme geben, bei einem Harry Potter dagegen ganz sicher schon! Die Frage kann man dir also so nicht beantworten.
Vor langer Zeit - Antworten
Falkonide 
Fast.
Es ist erlaubt solange man a. kein Geld damit verdient und es b. als "FanFiktion" (sind Geschichten, die von Fans für Fans zu der schon bestehenden (Fantasy-)Welt geschrieben werden, um eigene Ideen und Charaktere mit einzubringen - oder gegebenenfalls der bestehenden Geschichte einen neuen Verlauf zu geben) Geschichte deklariert wird. Grad bei den jüngeren Schreibern sind FanFiktions eine sehr begehrte Angelegenheit und es gibt Communitys die nur daraus bestehen ;)

Vor langer Zeit - Antworten
PetraW  Nein, es geht nicht ums Geld verdienen und die Geschichte ist eine völlig unabhängige reale Geschichte. Aber die Namen würden genial zu den beiden männlichen Charaktären passen. Danke für die Auskunft.
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anderfeldt  Eine reale Geschichte, die du mit Hilfe von fiktiven Charakteren aus einem anderen Buch erzählen möchtest? Da musst du doppelt vorsichtig sein:

1. Bei realen Gegebenheiten kann es sein, dass du den Persönlichkeitsschutz der an der realen Story beteiligten verletzt. Du solltest alles so weit abändern (Namen, Orte, etc.), dass man es nicht mehr ohne weiteres erkennen kann. In dem Fall ist ach ein Vermerk wie: "Bei XYZ handelt es sich um eine fiktive Geschichte. Eventuelle Ähnlichkeiten mit realen Personen sind zufällig und nicht beabsichtigt." angebracht.
2. Geistiges Eigentum anderer (und genau das ist eine Figur aus einem Buch oder Film, die nicht von dir ist) darfst du nicht ohne weiteres benutzen. Bei nicht-kommerzieller Fan-Faktion wird das wohl noch geduldet, aber wenn du dafür Geld willst, kann es unangenehm werden. Eine Ausnahme sind Figuren, deren Urheber schon sehr lange tot ist. Rotkäppchen, Odysseus oder Siegfried darfst du also benutzen.

Habt ihr das Gerichtsverfahren um die "Wanderwege der Wanderhure" verfolgt? Also ich hätte keine Lust, von einem Verlag verklagt zu werden.
Vor langer Zeit - Antworten
BerndStephanny  Ich würde auf jeden Fall - der Sicherheit halber und auch damit du nachts gut schlafen kannst - die Autorin anschreiben und Dein Anliegen vorbringen.
Aktuell habe ich bei BX ein e-book mit einer biografischen Kurzgeschichte. Dabei habe ich als Buchcover ein Bild aus Oberschwaben gewählt. diese Bild entstammt der HP eines Oberschwäbischen Tourismusverbandes.
Im anderen Fall habe ich - gerade eben - ein Unternehmen angeschrieben, welches vom Namen her im Kontext zum Namen meines Großvaters - um den es eben in dieser Biografie auch geht - steht. Der Sicherheit halber muss ich beide Institutionen anschreiben, obwohl kaum die Möglichkeit besteht, dass irgendjemand diese Zusammenhänge überprüfen kann.

Bernd Stephanny
Vor langer Zeit - Antworten
anderfeldt  @BerndStephanny: Vorsicht, das sind m.E. zwei Paar Stiefel.
Ein Foto darfst du nicht ohne weiteres verwenden, es sei denn, es ist ausdrücklich als "public domain" gekennzeichnet oder hat eine andere Lizenz, die dir das erlaubt (z.B. Creative Commons, dann musst du aber meistens den Namen des Urhebers nennen). Einfach ein Foto benutzen und dann fragen, das kann sehr teuer werden. Die Fotos können übrigens auch gefunden werden, via Google Bildersuche (da kann man auch ein Bild hochladen und dann danach suchen) oder mit speziellen Programmen. Wer Fotos für ein Cover o.ä. sucht, kann entweder kostenlose suchen bei Flickr (mit CC-Lizenz) oder welche kaufen bei Fotolia & Co. Oder den Fotografen VORHER fragen.

Ich habe z.B. für das Cover "Nur zehn Tage" zwei Fotos gekauft (einmal das Mädel und einmal das "Wasser"): http://www.amazon.de/Nur-zehn-Tage-M-P-Anderfeldt-ebook/dp/B00JB1E4II

Für "Dunkelheit über Tokyo" hat mir der Fotograf netterweise jede Menge Fotos zur Verfügung gestellt, er hat auch noch das Model gefragt und sie war auch damit einverstanden.
http://www.amazon.de/Dunkelheit-%C3%BCber-Tokyo-M-Anderfeldt-ebook/dp/B00I4CD0KS

Was das Unternehmen angeht, das "im Zusammenhang" mit dem Namen deines Großvaters steht, sehe ich keine Probleme. Gegen eine Biographie können sie doch nichts sagen, es sei denn, du beleidigst oder verunglimpfst sie darin böswillig … (und selbst dann könnten sie nur schwer dagegen vorgehen, wenn es eine Satire ist).

Meine 2 Cent.
Martin
Vor langer Zeit - Antworten
PetraW  Danke das mit den Namen hat sich von selbst erledigt. Ich ersetze sie durch die Seelenanteile. ;)
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Apollinaris  Absolut. Aber vielleicht kann eine kurze Anfrage bei der Autorin/ dem Autor das Problem lösen. ;-)
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