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EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE - REGELN UND PRAXISFRAGEN

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"EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE - REGELN UND PRAXISFRAGEN"
Veröffentlicht am 25. März 2022, 44 Seiten
Kategorie Ratgeber
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Über den Autor:

www.Florinel-Budeanu.de
EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE - REGELN UND PRAXISFRAGEN

EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE - REGELN UND PRAXISFRAGEN

EINSCANNEN & FOTOKOPIEREN: Einfache Regeln für die Schulen

EINSCANNEN

& KOPIEREN IN

DER SCHULE

REGELN UND

PRAXISFRAGEN

EINSCANNEN &

FOTOKOPIEREN:

Einfache Regeln für

die Schulen

Für digitale und analoge Vervielfältigungen in der Schule gelten klare Regeln. Sie

werden hier in zwei Kapiteln dargestellt. Das erste behandelt die digitale Kopie,

also das Einscannen und Abspeichern, das zweite das traditionelle Fotokopieren.

Diese Broschüre als PDF zum

Download und viele weitere

Informationen rund um das

Einscannen & Kopieren in der

Schule finden Sie auf

www.schulbuchkopie.de

Die Rechtslage ist komplex. Daher haben die Länder gemeinsam mit den Bildungsund Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und

Musikedition sowie der PMG

Presse-Monitor GmbH klare und pragmatische Regelungen geschaffen.

Die Lehrkräfte profitieren hiervon doppelt: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel und Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit.

Die Regeln

Einscannen,

Speichern &

Weitergeben

Lehrkräfte wollen für ihren

Unterricht häufig Auszüge aus

Schulbüchern, ­Romanen oder

Zeitungen einscannen und im

Unterricht z. B. via Whiteboard

oder Beamer nutzen. Diese Scans

oder Digitalisate stellen digitale

Kopien dar.

Die Herstellung und Nutzung

solcher Kopien hat für Autor/

-innen und Verlage

wirtschaftliche Konsequenzen,

besonders für die Verlage, die

ihre Werke ausschließlich für die

Schule herstellen. ­

Insofern müssen klare Regeln

gelten, ­die den Interessen beider

Seiten gerecht werden. Für das

Einscannen und A

­ bspeichern

gelten deshalb einfache

Grundsätze.

Für den eigenen Unterrichts­

gebrauch können Lehrkräfte

aus Druckwerken, die ab 2005

erschienen sind, einscannen:

>

>

Bis zu 15 %, jedoch nicht mehr als

20 Seiten. Das gilt für alle Printmedien,

d. h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte,

Sach­bücher, Musikeditionen und

belletristische Werke.

Kleine Werke sogar vollständig.

Vollständig eingescannt werden können

– e? inzelne Pressebeiträge,

–M

? usikeditionen (Noten/Liedtexte) mit

maximal 6 Seiten,

– s? onstige Schriftwerke (außer Schulbücher und

Unterrichtsmaterialien) mit

maximal 20 Seiten,

– a? lle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen, sowie

– v? ergriffene Werke (außer Schulbücher

und Unterrichtsmaterialien).

Dazu gilt:

1.

3.

Zu den Digitalisaten ist

stets die Quelle anzugeben

(Autor, Buchtitel, Verlag,

Erscheinungsjahr und

Seite).

Die Lehrkräfte können die

Scans für ihren eigenen

Unterrichts­gebrauch verwen­

den, indem sie diese

– d? igital per Mail an ihre Schüler/

-innen für den Unterrichtsgebrauch

(einschließlich der Unterrichtsvorund

-nachbereitung) weitergeben;

– a? usdrucken und die Ausdrucke an

die Schüler/-innen ihrer Klasse

verteilen;

– f? ür ihre Schüler/-innen über PCs,

Whiteboards und/oder Beamer

wiedergeben und

– i? m jeweils erforderlichen Umfang

abspeichern, wobei auch ein

Abspeichern auf mehreren

Speichermedien gestattet ist (PC,

Whiteboard, iPad, Laptop etc.),

solange Zugriffe Dritter jeweils

durch effektive Schutzmaßnahmen

(z. B. Passwortschutz)

ausgeschlossen sind.

2.

4.

Aus einem Werk kann

pro Schuljahr und Klasse

nur einmal in dem dar­

gestellten Umfang ein­

gescannt werden.

Zulässig sind Scans für

den Schulunterricht

(Pflicht-, Wahlpflichtoder Wahlunterricht) und

für Prüfungszwecke.

Scans für den Schulchor,

das Schulorchester oder

-bands usf. sind nicht

erlaubt (es sei denn, im

Rahmen des Unterrichts).

Was geht

und was geht

nicht?

Kann ich zu Hause ein Kapitel aus einem

Schulbuch einscannen, auf meinem Laptop

speichern und meinen Schüler/-innen in der

nächsten Unterrichtsstunde via Whiteboard

zeigen?

Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später erschienen ist und das Kapitel nicht mehr als 15 %

des Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst.

Darf die Lehrkraft den Schüler/-innen das eingescannte Kapitel per E-Mail schicken, damit

diese das Kapitel für die nächste Unterrichtsstunde zu Hause vorbereiten?

Ja. Wenn das Schulbuch

2005 oder später erschienen ist und das Kapitel nicht mehr als 15 %

des Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst.

Ich möchte aus einem Schulbuch heute 15 %

einscannen, den Schülerinnen und Schülern

per Mail schicken und eine Woche später weitere 15 % aus demselben Buch scannen und

den Schülern über

Whiteboard präsentieren.

Geht das?

Nein. Aus einem Werk dürfen nur einmal

pro Schuljahr und Klasse bis zu 15 % des Schulbuches (aber max. 20Seiten) eingescannt werden.

Ist es möglich, einen von mir eingescannten

Auszug aus einem Mathematikbuch für jeden

Schüler auszudrucken und in der Klasse zu

verteilen?

Ja. Solange das Lehrwerk 2005 oder später erschienen ist und das Kapitel nicht mehr als 15 %

des Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst.

Weitere Informationen und Antworten auf

viele Praxisfragen zum Fotokopieren in Schulen,

zur digitalen Nutzung und zum Abspeichern von

Werken finden Sie unter www.schulbuchkopie.de.

Dort steht auch dieses Poster zum kostenlosen

Download bereit.

– ?Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die

Lizenzbedingungen des Verlages.

– ?Bei abgespeicherten Scans muss ein ein Zugriff Dritter mit effektiven

Mitteln ausgeschlossen werden.

– ?Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien und Scans für ihren eigenen

Unterrichtsgebrauch nutzen.

– ?Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) können vollständig kopiert/

gescannt werden. Kleine Werke sind z. B. Noten mit max. 6 Seiten;

Pressebeiträge, Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

– ?Lehrkräfte können 15 %,

maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes

kopieren und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, einscannen.

Die Faustregeln

FOTOKOPIEREN

UND EINSCANNEN

Darf ich kleinere Auszüge aus Schulbüchern

mit Bildern und Tabellen einscannen und für

eigene Zwecke auf dem Schulserver speichern?

Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später erschienen ist, das Kapitel nicht mehr als 15 % des

Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst und

der Scan für den eigenen Unterrichtsgebrauch

vorgesehen ist. Das Dokument muss gegen den

Zugriff Dritter (auch anderer Lehrkräfte) geschützt werden (z. B. Passwortschutz) und darf

nicht über das Internet abrufbar sein.

Was ist mit Bildungs- und Lernsoftware?

Wenn die Schule eine entsprechende Lizenz

erworben hat, kann die Software auf dem Schul­

server abgespeichert werden.

Für wen gelten die in dieser Broschüre dargestellten Regeln eigentlich?

Die Regeln gelten für sämtliche Lehrkräfte an

staatlichen, kommunalen oder privaten Schulen

im Sinne der Schulgesetze der Länder (einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens).

Was meint denn „eigener Unterrichtsgebrauch“?

Das meint den Unterricht der einzelnen Lehrkraft mit ihren eigenen Klassen, Kursen oder

Lerngruppen und auch den

Vertretungsunterricht. Folglich können die gescannten Werkteile

nur für eine bestimmte Klasse gespeichert und

von ihr genutzt werden.

Was ist unter einer Musikedition zu verstehen?

Hierbei handelt es sich um Notenausgaben sowie

um Liedtexte und zwar unabhängig davon, ob

die Edition ausschließlich Noten (bspw. Partituren),

ausschließlich Liedtexte oder Noten und

Liedtexte umfasst.

Warum kann ich nur Auszüge aus Werken, die

ab 2005 erschienen sind, scannen und digital

nutzen?

Weil die Verlage bei älteren Büchern häufig nicht

über die digitalen Rechte verfügen. Deswegen

gelten die Regeln nur für Werke ab 2005.

Mehr Fragen und Antworten ...

gibt es auf www.schulbuchkopie.de

Die Regeln

Wie

lauten

die Regeln?

Die Fotokopie

Für das Kopieren aus

Schulbüchern und anderen

Druckwerken gelten ebenfalls

einfache Regeln. Dabei dürfen die

Fotokopien Schulbücher und

sonstige Unterrichtsmaterialien

nicht ersetzen. Die Lehrkräfte

sollen Kopien gleichwohl in

einem sinnvollen Umfang nutzen

dürfen.

Für den eigenen Unterrichts­

gebrauch können Lehrkräfte

aus Druckwerken analog in

Klassenstärke fotokopieren:

>

>

Bis zu 15 %, jedoch nicht mehr als

20 Seiten. Das gilt für alle Werke,

d. h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte,

Sachbücher, Musikeditionen und belletristische Werke.

Kleine Werke sogar vollständig.

Vollständig eingescannt werden können

– ?Pressebeiträge,

– Musikeditionen mit maximal

6 Seiten,

– s? onstige Druckwerke (außer Schulbücher und Unterrichtsmaterialien) mit

maximal 20 Seiten,

– a? lle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen sowie

– v? ergriffene Werke (außer Schulbücher

und Unterrichtsmaterialien).

Dazu gilt:

1.

3.

Auf den Kopien ist stets

die Quelle anzugeben

(Autor, Buchtitel, Verlag,

Erscheinungsjahr

und Seite).

Zulässig sind Kopien für den

Schulunterricht (Pflicht-,

Wahlpflicht- oder Wahlunter­

richt) und für Prüfungszwecke.

Fotokopien für den Schulchor,

das Schulorchester oder

-bands usf. sind nicht erlaubt

(es sei denn, im Rahmen des

Unterrichts).

2.

Aus einem Werk darf

pro Schuljahr und Klasse

nur einmal im genannten

Umfang (15 %, aber

max. 20 Seiten) kopiert

werden.

Was geht

und was geht

nicht?

Ist es zulässig, einen Auszug aus einem Roman

zu fotokopieren?

Ja – und zwar bis zu 15 % des Romans, maximal

aber 20 Seiten. Ist der Roman 300 Seiten stark, so

können bis zu 20 Seiten kopiert werden (und

nicht 45 Seiten).

Darf ich auf dem Schulkopierer ein Bild aus einem Schulbuch kopieren und an die Schüler

verteilen?

Ja.

Aus einem Arbeitsheft mit 24 Seiten will ich 8

Seiten für meinen Unterricht fotokopieren.

Geht das?

Nein. Arbeitshefte sind Unterrichtsmaterialien.

Sie werden eigens für den Unterrichtsgebrauch

hergestellt. Daher gilt die 15 %-Grenze. Aus dem

Arbeitsheft können deshalb

etwas mehr als 3 Seiten kopiert werden.

Ich brauche einen Artikel aus einer Zeitung,

darf ich diesen für meine Schüler in Klassensatzstärke kopieren?

Ja.

Darf ich Artikel aus einer pädagogischen

Fachzeitschrift auch für meinen eigenen Gebrauch kopieren?

Ja, solange es sich nur um einen Artikel handelt.

Mehrere Artikel aus derselben Fachzeitschrift

dürfen für den eigenen Gebrauch nicht kopiert

werden. Aber Achtung: Das Einscannen solcher

Artikel für den eigenen Gebrauch ist nicht gestattet, denn die Beiträge dienen zumindest mittelbar einem eigenen beruflichen Zweck.

Kann ich eine Schullektüre, d. h. die Lektüreausgabe eines

Schulbuchverlages, komplett

fotokopieren?

Nein. Schullektüren sind Unterrichtsmaterialien.

Daher gilt die 15 %-Grenze.

Was ist, wenn ich aus einem Schulatlas Kopien

einer Karte brauche?

Auch aus einem Schulatlas dürfen bis zu 15 %

(max. 20 Seiten) kopiert werden. Insofern ist die

Kopie einer Karte aus einem Schulatlas möglich.

Was heißt „Klassensatzstärke“?

Damit sind alle Schülerinnen und Schüler einer

Klasse oder eines (Oberstufen-)Kurses gemeint.

Für diese darf in dem genannten Umfang kopiert

werden.

Aus welchen Werken darf ich bis zu 15 % bzw.

maximal 20 Seiten fotokopieren?

Aus allen denkbaren

Druckwerken und somit

auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Hierzu zählen z. B. auch Kursmaterialien für die Oberstufe und Arbeitshefte.

Ich möchte im Unterricht ein Kapitel aus einem in Spanien erschienenen Sachbuch oder

Lehrwerk nutzen. Geht das?

Auch aus ausländischen Druckwerken dürfen

Kopien für den Unterricht

gefertigt werden. Hier

gilt ebenfalls die 15 % (aber max. 20 Seiten)-Regel.

Kleine Werke dürfen auch ganz kopiert werden.

Etwas anderes gilt allerdings für im Ausland erschienene Schulbücher und Unterrichtsmaterialien. Aus diesen kann leider nicht kopiert werden, da die ausländischen Schulbuchverlage dies

nicht gestattet haben.

Darf ich ein Lied für den Unterricht kopieren?

Ein Lied (mit oder ohne Noten) ist ein geschütztes Werk. Es darf grundsätzlich vollständig kopiert werden.

Ich möchte aus einer Liedersammlung mit 80

Seiten kopieren. Wie viele Seiten darf ich vervielfältigen?

Liedersammlungen bis zu 6 Seiten dürfen ganz

kopiert werden. Haben sie mehr Seiten, so dürfen

bis zu 15 % (aber max. 20 Seiten) vervielfältigt

werden.

Mehr Fragen und Antworten ...

gibt es auf www.schulbuchkopie.de

Verband Bildungsmedien e. V.

Kurfürstenstraße 49

60489 Frankfurt am Main

www.bildungsmedien.de

E-Mail: verband@bildungsmedien.de

Stand: September 2020

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