Journalismus & Glosse
Deutsche Kinder

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"Alle sind gleich, auch vor dem Gesetz"
Veröffentlicht am 24. Oktober 2018, 16 Seiten
Kategorie Journalismus & Glosse
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Über den Autor:

Ich versuche mit guten Geschichten zu unterhalten. Hoffentlich glückt es. Ich bin Jahrgang 1958, in München geboren. Seit meiner Kindheit schreibe ich, habe aber nie eine Profession daraus gemacht. Meine zarten Versuche mal eine meiner Geschichten bei einem Verlag zu veröffentlichen sind gescheitert. Hier gibt es eine Auswahl von Kurzgeschichten aller Art. Sie sind in ihrer Kürze dem Internet und e-pub Medium angepasst.
Alle sind gleich, auch vor dem Gesetz

Deutsche Kinder

Vorbemerkung

In Deutschland werden bei Deutschen Kindern extreme Unterschiede gemacht!

Das sollte man wissen!










Copyright: G.v.Tetzeli

Cover: G.v.Tetzeli (Dank an Pixabay)


Deutsche Kinder

Ich nehme als Vergleich nur ein Einzelkind an. Bei mehreren Kindern fallen die Unterschiede noch krasser aus. Beamte bekommen zu ihrer Besoldung einen Familienzuschlag. Für das erste Kind (ab Besoldung A2) 135,98 € Dazu gibt es ein echtes Kindergeld, das tatsächlich zusätzlich gezahlt wird, von 111 €

Kind A Beamtenkind: 246,98 € plus Einkommen (bei höheren Besoldungsstufen nicht niedriger, sondern höher!) Wenn der Ehepartner pfiffig ist, kann auch er noch bei einer anderen Behörde das Kindergeld nochmals beantragen. Die

strafrechtliche Konsequenz ist vorsichtig ausgedrückt unklar. Jedenfalls offensichtlich nicht strafbar. Das soll sich laut Frau Merkel schon 2021 ändern.

Kind B Normalbürger Auch er bekommt angeblich Kindergeld. Es ist natürlich keines. Unsere Politiker nennen es einfach so. Es geht darum, dass sich Kinder auf die Steuer auswirkt, der sog. Kinderfreibetrag. Das Kind mindert das Brutto-Einkommen z.Zeit auf bis zu 7835,6 €/ Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 /Jahr (=4100 € Durchschnittseinkommen der Deutschen – natürlich ein Witz gegenüber der Realität), beutet dies ein Versteuerung von nur ca. 42.000 €. Aber natürlich lügen

Politiker nicht. Es gibt tatsächlich auch ein Kindergeld, einen Festbetrag. Das wird überwiesen, wie bei Beamten auch. Allerdings: Beides geht nicht. Also entweder Kindergeld, oder Freibetrag. Und damit der Bürger nicht die vorteilhaftere Alternative wählen kann, übernimmt das Finanzamt die Berechnung selbst und automatisch. Die Zeit der Rechenschieber ist vorbei. Also übernimmt die Berechnung der Computer mit der einzigen Prämisse: was ist billiger. Insgesamt lässt sich das nur schwer ermitteln (soll ja auch so sein). Ich gehe von wohlgemeinten 90 € aus. 90 € pro Monat für das Kind + Einkommen, sofern die Eltern überhaupt durch diverse regulative Hindernisse dafür in Frage kommen

Kind C Kinder bei Pflegeeltern Dies betrifft allein gelassen Kinder, Flüchtlingskinder, welche in "Pflege" vermittelt werden. Die Pflegeeltern bekommen eine Aufwandsentschädigung für ihre Mühen, d.h. für Erziehung, Arbeitsaufwand und Pflege von 237 € monatlich. Sollten Hartz I Empfänger ein Pflegekind aufnehmen dürfen (mir ist kein Fall bekannt), dann entfällt natürlich der Pflegeaufwand, weil sie sich bereichern würden.

Laut Amt (diesmal wirklich ein Amt!) ist zusätzlich folgender Sachaufwand für das Kind unbedingt einzuhalten und zu zahlen (und wird auch eingehalten!), um eine normale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.

Wehe, wenn die Pflegeeltern dem Kind den zustehenden Betrag unterschlagen.

Da wird das Amt tätig, sogar bis zur Strafanzeige!

Wenn allerdings Politiker Kindern ihre Entwicklungsmöglichkeiten, ihre nötige Versorgung unterschlagen, schauen Gerichte offensichtlich nur amüsiert zu. Daher gibt es für Pflegekinder, das gilt natürlich auch für Flüchtlingskinder in Pflege, die natürlich ein viel besserer Menschenschlag sind, einen unbedingt notwendigen Sachaufwand pro Monat, so das Amt. (siehe Tabelle)

D Hartz IV Kinder Für Hartz IV Kinder hingegen genügt ein Fress-Almosen für ihre Entwicklung:


Es kommt noch eine Besonderheit dazu. Die Pflegeeltern dürfen dem Kind wesentlich mehr zukommen lassen. Auch von Bekannten und

Verwandten darf für dieses ein Sparbuch in beliebiger Höhe gesammelt werden. Das Rasse IV Kind hat die Möglichkeit erhalten, aber erst nach einem Rechtsstreit bis zum obersten Gericht, dass man für das Kind von anderen Bekannten und Verwandten nur bis zu 50 € monatlich sparen darf (die echten Eltern können ja nicht), wenn das Rasse IV Kind die Knete nicht vor 18 Jahren erhält und Andere keinen Zugriff haben. Ansonsten wäre der Balg ja nicht mehr bedürftig. Wie merkwürdig klingt es, wenn Politiker und Demagogen behaupten, dass Kinder von Hartz IV Empfängern ja auch nur Hartz IV Empfänger würden. Das erinnert mich doch sehr an eine gewisse Rasse-Einteilung. Dazu kommt noch, dass Hartz IV Kinder (bzw.

die verzweifelten Eltern) vor Gericht erst erstreiten mussten, dass diese „Nachkommen“ an einer Klassenfahrt teilnehmen dürfen, welche das Jobcenter bezahlen sollte. Wie war das Kind glücklich! „Hey Jungs, ich hätte bei der Klassenfahrt von einem Jahr doch mitfahren dürfen!“ Ich lasse solche Vorkommnisse unkommentiert. Ein neues Gerichtsurteil sprach einer Schülerin tatsächlich ein unabdingbares Werkzeug zu, um die geforderten Hausaufgaben erledigen zu können. Diese Aufgaben waren nur über Internet und Tablet durchzuführen. Da war die Schülerin ebenfalls überglücklich, denn nun konnte sie endlich die erzwungenen Versäumnisse eines halben Jahres nachholen. Überhaupt brauchen diese

besonderen Kinder keinen Abschluss. Es ist der Fall bekannt geworden, dass die Schülerin nicht den Abschlusstest schreiben durfte, weil sie gefälligst einem ein Euro Job nachzugehen hätte. Und nun fordere ich die Leser, die Steuerzahler, Richter der Bundesrepublik Deutschland auf: Tippen Sie doch einmal: Welches dieser vier Kinder ist eine Rasse VI-Brut, welches Kind ist ein Pflegekind, oder Flüchtlingskind, welches von normalen deutschen Bürgern und welches Kind ist das Kind eines Beamten? Sind Rassenmerkmale erkennbar? Mehr Robustheit? Weniger Aufwand? Ist etwa schon von Geburt an ein billigerer Menschenschlag vorgegeben?

Welches Kind ist wem zuzuordnen?


Frau von der Leyen verteidigt nun Deutschland, nachdem sie so erfolgreich

deutsche Hartz IV Kinder damals von einer Erhöhung (wie es sie bei den Erwachsenen gab) ausgeschlossen hatte.

Es würden eben stattdessen Sachleistungen erbracht, in Höhe von 230 € jährlich. Aha, also bekam das Kind ab diesem Zeitpunkt Sachleistungen in Höhe von 19,17 € monatlich, um das Existenzminimum zu gewährleisten? Nee, nee, liebe Steuerzahler, so einfach nicht. Das Kind konnte nur bestimmte Dinge beantragen, die nur dann genehmigt wurden, wenn….. Ich nenne ein Beispiel, das auch so gerichtlich entschieden wurde. Das Kind bekommt erst auf Antrag Nachhilfe, wenn die Versetzung gefährdet ist. Das Kind ist praktisch schon in den Brunnen gefallen. Eine Nachhilfe, um den Notenschnitt

zu verbessern, damit bessere Berufschancen ergriffen werden können, ist ausgeschlossen. Das Existenzminimum, auch für Kinder, ist unabdingbar, in diesem Fall natürlich nicht. Außerdem, wenn diese Sonder-Sachleistungen, wohlgemerkt nur ganz bestimmte, nicht in Anspruch genommen wurden, oder die beantragten nicht zulässig waren, dann verfallen sie einfach so.


Ein knackiger Bruch mit dem Grundgesetz, welche die Reduzierung verbietet.

Ich frage mich im Augenblick, ob eine Verteidigungsministerin für Deutschland geeignet ist, welche deutsche Bürger, speziell Kinder, vorsätzlich um ihr Existenzminimum betrogen hat.

Fest steht, dass dem Hartz IV (Rasse IV) Kind kein Aufwand für seine normale Entwicklung zusteht. G.v.Tetzeli


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Über den Autor

welpenweste
Ich versuche mit guten Geschichten zu unterhalten.
Hoffentlich glückt es.
Ich bin Jahrgang 1958, in München geboren.
Seit meiner Kindheit schreibe ich, habe aber nie eine Profession daraus gemacht. Meine zarten Versuche mal eine meiner Geschichten bei einem Verlag zu veröffentlichen sind gescheitert.

Hier gibt es eine Auswahl von Kurzgeschichten aller Art. Sie sind in ihrer Kürze dem Internet und e-pub Medium angepasst.

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Willie Man fragt wie Dinge so sehr schief laufen. Vielleicht verderben zuviele Köche den Brei und eine Rolle spielt natürlich auch, dass wir zuviel Verantwortung nach Brüssel abgeben.
LG
Willy
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Oh diese Tatsachen haben mit Brüssel nichts zu tun, sondern es ist Wille der Regierung. Sie meint, dass Hartz IV Betroffene drangsaliert und terrorisiert werden sollten. Damit würden irgendwie anständige Arbeitsplätze mit anständigem Lohn von alleine aus dem Boden sprießen. (ca. 400.000 freie Stellen - ohne Lohnangabe -, 6 Mio von den Jobcentern abhängig)
Vielen herzlichen Dank für Deine Zeit!
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
Annabel schon traurig in einem so wohlhabenden Land. Hab einen schönen Abend
Vor langer Zeit - Antworten
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