Biografien & Erinnerungen
Ein neuer Zeitvertreib - Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft

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"Keine Ermittlung, man könnte Gefahr laufen, Anhaltspunkte zu finden."
Veröffentlicht am 25. März 2017, 14 Seiten
Kategorie Biografien & Erinnerungen
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Über den Autor:

Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt. Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen. Ich bin ...
Keine Ermittlung, man könnte Gefahr laufen, Anhaltspunkte zu finden.

Ein neuer Zeitvertreib - Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft

Ein neuer Zeitvertreib

Ende Teil 5

Denunzianten – fällt man nicht in den Rücken. Ganz im Gegenteil, sie werden unterstützt, ermuntert und wenn nicht sogar hofiert, denn in meinem Falle war es ein braver und aufmerksamer Bürger, der darauf geachtet hat, dass in unserem Staat nichts Unrechtes geschieht. Angesichts solch edler Menschen, verzichte ich gerne auf einen Freispruch, denn sie sind den Aufwand und die Mühe nicht wert. Ende der kleinen Odyssee.





















Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft

Die Odyssee ist doch noch nicht zu ende, denn pflichtbewusst ist die Staatsanwältin der Gegenanzeige gegen den Kläger nachgekommen. Leider hat sie in meinen Ausführungen (Anhörung bei der Polizei, Stellungnahme etc.) keine Anhaltspunkte dafür gefunden die strafrechtlich relevant seien und weswegen ich den Kläger angezeigt habe. Sie hielt es für eine Empfindung meinerseits und gedachte weitere Ermittlungen einzustellen. Da sich die Staatsanwältin bisher alles Andere als Wohlwollend mir gegenüber erwiesen hat, machte ich sie auf meine Sicht aufmerksam,

wie folgt: Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,

vielen Dank für ihr Schreiben vom 15.03.17 indem Sie mir mitteilten, dass Sie nach § 152 StPO Abs. 2, keine Anhaltspunkte gefunden haben, die unter eine strafrechtliche Vorschrift fallen. Bedauerlicherweise stelle ich fest, dass Sie die Anhaltspunkte weder in der Anhörung, noch in unserem Schriftwechsel bzgl. dem Verfahren 121 Js 1238/17 gefunden haben. Ich war der Meinung, dass daraus eindeutig hervorging, dass meine Anzeige wegen Verleumdung, Rufmord und übler Nachrede nicht auf Empfindung beruht, sondern, dass es sich dabei um Tatsachen handelt.

1.) Verleumdung Herr Fischer hat behauptet, dass ich die Äußerung des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit getätigt habe und hier möchte ich nochmal explizit darauf hinweisen, dass das nicht der Wahrheit entspricht, sondern es geschah im Chat - den Unterschied haben Sie mit der Einstellung des Verfahrens bestätigt.

2.) Rufmord/Beleidigung Herr Fischer hat die subjektiven Interpretationen von anderer übernommen, um mich in der Öffentlichkeit als Rechtsextrem zu diskriminierten und als Nazi darzustellen und zu beleidigten. Belegt ist das durch die Benachrichtigung aller Vereinsmitglieder und die Tatsache, dass ich vom Skatstubenteam

gesperrt, bzw. entlassen wurde. Abgesehen von der Anzeige bei der Polizei, die zu dem Verfahren führte.

3.) Üble Nachrede Im Zuge dessen unterstellte Herr Fischer mir global: Landes feindliche Äußerungen, die nicht hingenommen werden dürften – ich bin mir jedoch sicher, nichts geäußert zu haben, was nicht der freie Meinungsäußerung entspräche. Zudem sollte überlegt werden, was den Kläger dazu bewogen hat, neun Monate nach dem Ereignis – welches Skatstubenintern schon erledigt war – zur Anzeige zu bringen, obwohl er selbst gar nicht involviert war und die Anzeige nur auf dem basiert, was er von

anderen gehört, übernommen und weiter gegeben hat. Es ist offensichtlich, dass es sich bei der Anzeige um einen Racheakt handelte, weil ich ihm, wegen ständiger Nörgelei, nahegelegt habe, meinen Verein zu verlassen. Die Vorgehensweise des Herrn Fischer entspricht m.E. der eines Denunzianten. Eigentlich sollte meine Darstellung und die Beweise so überzeugend gewesen sein, dass sich weitere Ermittlungen erübrigen um dem Herrn klar zu machen, dass sich die Justiz nicht dazu missbrauchen lässt, um seine Rachegelüsten zu unterstützen. Sollte der Kläger straffrei ausgehen, dann sähe er sich in seiner Vorgehensweise bestätigt und ich müsste mich fragen, was noch alles geschehen muss, um solchen

Menschen bewusst zu machen, dass solche Vorgehensweise sehr wohl strafbar ist, ganz abgesehen von dem unnötigen Aufwand beiderseits – nicht nur der Zeitliche, sondern vor allem, auch das vergeuden von Steuergeldern. In dem Zusammenhang erstatte ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Schadensersatzforderung, gegen die Geschäftsführerin der Skatstube GmbH Begründung: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde ich auf Grund der Intrigen und Machenschaften des Klägers, mit dem Einverständnis der Geschäftsführerin – mit der Bemerkung: „Du hast braunen Mist geschrieben“ - aus der

Skatstube entlassen und die Sperre wurde trotz mehrmaligem Bitten auch nicht wieder aufgehoben, obwohl das Verfahren gegen mich, wegen Geringfügigkeit, von Ihnen eingestellt wurde. Sollte die Geringfügigkeit ausreichen, um die Sperre trotzdem aufrecht zu erhalten, dann ließe sich das evtl. mit dem Hausrecht vereinbaren, aber nicht damit, dass man mir den Zugang zu dem von mir gegründeten Verein – Skat Nachtschicht – verweigert, da die Vereine autark sind. Zudem mein Verein – vor allem die Mitglieder - mit dem Ereignis nichts zu tun hatten und ich auch sonst nicht gegen die AGB der Skatstube verstoßen habe. Selbst die Bitte einiger Mitglieder und

Freunden, die Sperre wieder aufzuheben, konnte das Team nicht umstimmen und sie mussten sich u.a. mit der banalen Begründung zufrieden geben, dass ich nicht grundlos gesperrt sei. Da der Verein aber immer noch existiert und der Spielbetrieb kommissarisch von einigen Moderatoren aufrecht erhalten wird, möchte ich gerne zurück zu meinem Verein. Es geht mir aber nicht in erster Linie darum, den Verein zu leiten, sondern der Verein bedeutet mir wesentlich mehr. Da wir mindestens fünf Mal in der Woche spielten, war das ein wesentlichen Bestandteil meiner Freizeitgestaltung. Aber noch wichtiger waren die freundschaftlichen Kontakt und die Kommunikation untereinander, das

bereicherte die Lebensfreude und machte das Leben für mich lebenswerter.

Da die Sperre - hervorgerufen durch die Intrigen des Herrn Fischer - im Oktober 2016 noch vor dem Verfahren, ohne Ankündigung erfolgte, wurde ich von den Freunden getrennt, da wir überwiegend über die Skatstuben internen privaten Nachrichten in Verbindung standen. Auch der Zugriff auf die privaten Nachrichten wurden mit der Sperre unmöglich. Für den bisherigen Schaden fordere ich einen Schadenersatz von 1.000 Euro. Durch den Ausschluss aus der Skatstube bzw. meines Vereins, fühle ich in meiner Freiheit eingeengt, bevormundet und der Freiheit beraubt. Daher erwarte ich, dass mir,

zumindest Zugang zu meinem Verein gewährt wird und es ist nicht einzusehen, dass die Mitglieder in eine Angelegenheit mit einbezogen werden, mit der sie nichts zu tun haben.

Sollte es weiter bei der Sperre bleiben und mein Account nicht wieder freigeschaltet werden, um zu meinen Freunden und zu meinem Verein zu gelangen, dann beantrage ich einen weiteren Schadensersatz von 30.000 € als Ausgleich, für die mir genommenen Annehmlichkeiten, die mit dem Verein verbunden sind. Da das Verfahren von Ihnen wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, sollte das auch für die Betreiber der Skatstube verbindlich sein und wenn nicht, stünde das in

keinem Verhältnis zu dem Schaden der mir zugefügt wird, wenn man mir den Zutritt zu meinem Verein bzw. zu meinen Freunden weiter verwehrt – ende.


So ganz lässt sich die Freizeitgestaltung durch die Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft nicht kompensieren, aber es ist für mich eine höchst interessante Angelegenheit und Erfahrung, festzustellen, wie die Staatsanwaltschaft mit Vorschriften und Paragraphen umgeht – und wie beruhigend es doch ist, dass wir von ca. 250.000 Vorschriften und Paragraphen umgeben sind, die uns ein Höchstmaß an Freiheit garantieren. Fortsetzung folgt

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Über den Autor

pepe50
Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt.
Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen.
Ich bin mir dessen bewuust, dass ich die Mehrheit damit nicht begeistern kann. Aber auch in dem Falle ist mir Qualität lieber als Quantität.
Alle (annehmbaren) Kommentare sind ausdrücklich erwünscht und ich betrachte sie als Belohnung.

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welpenweste Hallo lieber Pepe,
ein paar Anmerkungen:
Das Verfahren gegen Dich wurde, wie ich es prognostiziert hatte, eingestellt.
Nun erhebst Du selbst entsprechende Vorwürfe: Verleumdung, Rufmord - Beleidigung, üble Nachrede.
Es geht noch weiter: Freiheitsberaubung und damit Schadensersatzforderung gegen die Geschäftsführerin der Skatstube GmbH.
Pepe, Pepe!
1) zu Verleumdung, Rufmord, Beleidigung und übler Nachrede:
Alle diese Vorwürfe greifen nicht. Genauso, wie man Dir etwas unterstellt hat, so unterstellst du nun selbst. Es ist nicht strafbar, wenn man "Heil Hitler" Grußvergleich als so emörend empfindet, dass man Anzeige erstattet.
Alle diese, Deine Vorwürfe fallen daher schon von vornherein weg. Daher gibt es auch keinen Schadensersatzanspruch.
2) Die zweite Angelegenheit betrifft den Zugang zum Skatclub im Internet.
Du hast keinen Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Webseite.
In der AGB der Skatseite wird auf Deine Pflichten hingewiesen. Es ist daher rechtlich wirksam Dich auszuschließen. Die Empfindung über diesen blöden Heil Hitler Vergleich darf durchaus als Ausschlusskriterium gesehen werden (interpretationssache, die der GmbH gestattet ist), denn Du wurdest nicht frei gespochen, sondern dein Verfahren wurde eingestellt. (wahrscheinlich schließlich wegen Nichtigkeit).
Wie wichtig Dir persönlich dieser Verein ist, spielt keine Rolle. Das Einzige, das zählt, ist ein anzunehmender Verstoß gegen die AGB. Den hast Du zwar nicht begehen wollen, aber Deine unbedachte Bemerkung rächt sich.
Woher Du Freiheitsberaubung nehmen willst, ist mir ein Rätsel. Kann nicht greifen.
Wenn Du Deinen Grußvergleich anders formuliert hättest, nämlich z.B.: "da könnte ich gleich sagen"HH", da das genauso unsinnig ist",
wärest Du nicht angeeckt.
Als erwachsener Mann muss man seine Formulierungen doch etwas sorgfältiger wählen.
Dein erregter Aufstand ist sinnlos! - zumindest aus rechtlicher Sicht.
Es gibt übrigens auch einen Paragraphen, der die sinnlose Beschäftigung eines Gerichts mit Busgeld bedrohen kann.
Also Vorsicht!
Nur gut gemeint
günter
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Dass Du es nur gut meinst, Günter, das weiß ich doch und ich war wirklich darauf gespannt, was Du dazu schreiben würdest.
Nüchtern und sachlich wie immer, wenngleich ich in einigen Punkten der Rechtssprechung ganz anderer Meinung bin, weil ich sie auch beweisen kann, aber die Staatsanwältin sich nicht die Mühe macht, das zu überprüfen.
Zudem bist Du der mutigsten Einer. Wie kannst Du denn den Hitlergruß ausschreiben? Was mich gerettet hat war der Chat und das hier ist Öffentlichkeit.
Für Gutmenschen, die sogar in einem Braunbären einen Nazi sehen, ist das doch ein gefundenes Fressen, denn genau darum dreht sich doch die ganze Geschichte bzw. dadurch wurde sie verursacht und unten schreibst Du mir, wie ich das hätte umgehen können.
Jetzt meine ich es auch gut mit dir, ändere es in "HH", denn laut Staatsanwältin spielt der Zusammenhang keine Rolle m.a.W.: Es ist nicht wichtig was man schreibt, sondern wie es bei den Anderen ankommen könnte, aber zugleich hat sie selbst den Hitlergruß voll ausgeschrieben.
Wie dem auch sei, dir vielen Dank und mal sehen wie es ausgeht. Es wird wahrscheinlich auf das Übliche auslaufen. wegen Geringfügigkeit usw. - LG Fred

Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Wahrscheinlich!
Im Übrigen habe ich nur zu einem Thema mich geäußewrt, dessen Inhalt eben ... ist. Das darf man, genauso, wie die Staatsanwältin.
Herzlich
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Ja, ja Günter, ... das darf man, aber halt eben nicht in der Öffentlichkeit.
Ich habe es im Chat geschrieben, die Staatsanwältin mir persönlich, aber deins ist für alle sichtbar, so musst Du es sehen, der springende Punkt ist die Öffentlichkeit und wie es ausgelegt werden kann. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
Pfauenfeder Es gibt so ´ne und so ´ne Juristen. Sie sind auch nur Menschen, was die Paragraphen manchmal etwas verschleiern. Und so scheint es manchmal, dass sich diese auch-nur-Menschen ungern mit Streitigkeiten auseinander setzen mögen, welche sich mehr und mehr im moralischen Bereich befinden - da siegt dann der Augenschein, bei der blinden Justitia.
Ist also anzuraten, ihr die Augenbinde wieder zu reichen.....-

Mit lieben Gruß -
von mir
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank dir, Pfauenfeder, auch für die zusätzliche Aufmerksamkeit.. Unsere Kommentare scheinen sich gekreuzt zu haben. Sicher gibt es sone und sone Juristen, aber eins scheinen sie mit den Ärzten gemeinsam zu haben - nicht Götter in weiß, sondern selbiges in der Robe und Justitia wäre auch nur authentisch, wenn man sie ohne Binde und Waage darstellen würde, denn so wie sie dargestellt ist, das wäre ideal und wird zeitlebens eine Wunschvorstellung bleiben.

Mit liebem Gruß
zu Dir :-))
Vor langer Zeit - Antworten
Pfauenfeder ach nein, es gibt die tatsächlich, die Richter, die ihrer Robe würdig sind. Und da hat Justitia tatsächlich allen Respekt. Das, weil ich nicht alle über einen Kamm scheren möchte.
Andererseits dann natürlich auch die, die meinen, die Wahrheit, Dank ihres Studiums, gepachtet zu haben, für die ist Stil und Klischee die Waage ihrer Entscheidungen... na, und die Kosten!
Geld scheint für Viele eine wirklich wichtig-wertvolle Hypnose zu bedeuten: bei anderen mechanisch verurteilt, bei sich selbst als wichtigste Nebensache weggesperrt Da kann der Kampf um Schadenersatzansprüche schon in die 12. Runde und weiter gehen -

;)
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank für die Ergänzung, auch ich habe etwas dagegen, alles über einen Kamm zu scheren, aber Tatsache ist: Wenn man sich im Großen und Ganzen einig ist, das lässt eine Minderheit als nicht existent erscheinen. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
Pfauenfeder Da kann ich leider kaum mitreden. In einem Strafverfahren fühlte ich mich angehört (als Zeugin). in einem Zivilverfahren dagegen, obwohl ich kaum, fast gar nicht zu Wort kam, von der Richterin (Kontrahentin?!) dumm angemacht und abserviert. Anderorts ebenfalls abserviert, ohne dumm angemacht worden zu sein - es geht
Dir um Erfahrungsaustausch? Was ist da "Minderheit"?
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Nochmal vielen Dank, Pfauenfeder. Du bestätigst das, wovon ich überzeugt bin. Richter, Staatsanwälte und auch die Rechtsanwälte sprechen sich vor einem Prozess gegenseitig ab. Die Aussagen von Zeugen und Angeklagten sind nur noch Formsache und haben sicher keinen Einfluss mehr auf das Urteil. - alles Schauspielerei, so ein Prozess.
Vor langer Zeit - Antworten
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