Biografien & Erinnerungen
Kein Freispruch - Aber das Verfahren wurde eingestellt.

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"Der größte Lump in unserem Land, das ist und bleibt der Denunziant"
Veröffentlicht am 15. Februar 2017, 8 Seiten
Kategorie Biografien & Erinnerungen
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Über den Autor:

Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt. Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen. Ich bin ...
Der größte Lump in unserem Land, das ist und bleibt der Denunziant

Kein Freispruch - Aber das Verfahren wurde eingestellt.

Kein Freispruch

Ende Grüß Gott Teil 4

(Anm.: zur Analogie an die Staatsanwältin. )

Damit möchte ich ihnen auf keinen Fall zu nahe treten, aber immerhin haben sie den Hitlergruß geschrieben und in welchem Zusammenhang, was spielt das denn für eine Rolle? Das wurde bei mir auch nicht berücksichtigt, weder von den Dummköpfen, die bereitwillig auf den Zug aufgesprungen sind, noch bisher von Ihnen, Sollten sie nach dieser Ergänzung immer noch an Ihrer Version festhalten, dann würde ich mich mit einer Anklageerhebung abfinden müssen und ob ich Sie Anzeigen würde, das wäre eine Überlegung wert, denn ich habe

nichts Anderes getan wie Sie auch, nur in einem anderen Zusammenhang.




Einstellung des Verfahrens nach § 153

Zunächst habe ich mich über die Einstellung des Verfahrens gefreut und es war mir eine Genugtuung. Immerhin schon der zweite "Sieg" gegen eine Beschuldigung. - beim Ersten habe ich vor ein paar Monaten dem Bußgeld getrotzt.

Als ich mich jedoch mit dem Paragraphen etwas vertraut gemacht habe, wurde die Freude etwas getrübt, weil es kein Freispruch war, denn er besagt:


§ 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit


(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.


Das heißt mit anderen Worten: Ein Vergehen

liegt zwar vor, aber nur ein Kleines. Das Einstellen des Verfahrens sieht nach einem Gnadenakt aus, ist es aber nicht! Wenn es der Justiz möglich ist, läßt sie nie Gnade walten, vor allem nicht gegenüber der gewöhnlichen Bevölkerung, denn für/gegen sie sind letztendlich die Gesetze gemacht. Für Lobbyisten und neuerdings auch für Flüchtlinge, gelten andere Gesetze - ganz abzusehen von jenen, die die Gesetze erlassen haben oder vertreten. Das Interessante an diesem Paragraphen ist, dass er sowohl von einem Richter, wie auch von einem Staatsanwalt angewand werden kann, sofern die Gegenseite keinen Einspruch erhebt. Hier gilt aber auch das Prinzip: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Da

herrscht Einigkeit bzw. man spricht sich ab. Wie die meisten Paragraphen, so ist auch dieser eine Auslegungs- bzw. Ermessenssache. Aber m.E. ist dieser einer der Scheinheiligsten und Verlogendsten, scheinbar sympthomatisch für die Rechtsprechung und passend zu unserem Rechtsstaat. Was soll der Blödsinn mit der geringen Schuld und wer legt fest ab wann etwas gering ist oder nicht. Zudem: Schuld ist Schuld, so ähnlich wie bei einer Schwangerschaft, es gibt keine geringe oder halbe Schwangerschaft. Zudem, wieso musste ich die Justizprofis durch meinen Widerspruch gegen die Auflage von 300 € erst darauf aufmerksam machen, dass es sich evtl. nur um eine geringe Schuld handelt.

Scheinbar ist diese Entscheidung zu hoch für eine einfache und normale Staatsanwältin, denn die Benachrichtigung erhielt ich von einem Oberstaatsanwalt.


Dieser Paragraph, der vordergründig und bei oberflächlicher Betrachtung nach Gnade und Großzügigkeit aussieht, verleiht den Vertretern der Gesetze noch mehr den Nimbus der Unfehlbarkeit. Mit Vorliebe wird er dann angewand, wenn der Ausgang eines Prozesses nicht voraussehbar - und soweit es geht, als gering vertretbar ist.

Das hat den Vorteil, der Angeklagte muss mit seiner Schuld leben, ohne dass sie brgründet wird und die Kläger – unter ihnen häufig Denunzianten – fällt man nicht in den Rücken.

Ganz im Gegenteil, sie werden unterstützt, ermunter und wenn nicht sogar hofiert, denn in meinem Falle war es ein braver und aufmerksamer Bürger, der darauf geachtet hat, dass in unserem Staat nichts Unrechtes geschieht. Angesichts solch edler Menschen, verzichte ich gerne auf einen Freispruch, denn sie sind den Aufwand und die Mühe nicht wert.

Dann halte ich es lieber mit dem Spruch von Heinrich Hoffmann von Fallersleben, er hat es auf den Punkt gebracht:

"Der größte Lump im ganzen Land,

das ist und bleibt der Denunziand."

Er muss es wissen, denn er wurde sein ganzes Leben lang denunziert. Zum Dank dafür schrieb er dann auf Sylt das Deutschlandlied - Ende der kleinen Odysee

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Über den Autor

pepe50
Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt.
Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen.
Ich bin mir dessen bewuust, dass ich die Mehrheit damit nicht begeistern kann. Aber auch in dem Falle ist mir Qualität lieber als Quantität.
Alle (annehmbaren) Kommentare sind ausdrücklich erwünscht und ich betrachte sie als Belohnung.

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Bleistift lacht*
"Kein Freispruch - Aber das Verfahren wurde eingestellt..."
Hallo Fred,
mit Interesse habe ich den Fortgang der Dinge
bei Dir verfolgen können und bin am Ende
doch ziemlich überrascht darüber, dass Du Dich dennoch
über die bloße Einstellung des Verfahrens so echauffierst.
Was hast Du erwartet? Einen Freispruch erster Klasse,
bei welchem sich deine totale Unschuld herausgestellt hätte?
In deinem Fall kam es erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung,
bei welcher die Schuld, oder Unschuld eines Beschuldigten hätte festgestellt werden können. Denn das kann tatsächlich nur in einem ordentlichen, sprich rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren geschehen.
Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft insofern völlig korrekt gehandelt hat, als dass sie bei der Inaugenscheinnahme deines Falles weitesgehend berücksichtigte, dass Du definitiv kein Nazi bist und die Sache an sich, sich bei Dir als ein relativ geringfügiges Delikt bewerten und einstufen lässt.
Sicherlich aber auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Du (sehr wahrscheinlich) weder vorbestraft, noch in der Vergangenheit wegen dieser oder ähnlicher Delikte negativ aufgefallen bist...
Unterm Strich könntest Du eigentlich ganz zufrieden sein mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die in diesem Fall Gnade vor Recht hat ergehen lassen, denn in der Öffentlichkeit einen sogenannten "Hitler-Gruß", aus welchem Grund auch immer zu propagieren, ist strafrechtlich gesehen in Deutschland natürlich eine verbotene Handlung,
die auch entsprechend geahndet werden kann.
Und was deine Affinität zum Denunziantentum angeht, so ist das moralisch vielleicht verwerflich, aber strafrechtlich jedenfalls nicht relevant...
LG
Louis :-)
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank für deinen engagierten Kommentar, Louis.
In der Tat hätte ich gerne einen Prozess gehabt mit einem Freispruch. Jedoch kann ich den nicht erzwingen, wenn die Staatsanwaltschaft das nicht will.
Z - Unterm Strich könntest Du eigentlich ganz zufrieden sein mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ...usw.
Nein, das bin ich nicht, was nach Gnade aussieht finde ich als Bequemlichkeit, denn natürlich handelt es sich um eine Bagatelle die aber eine aufwendige Recherche erfordern würde und der Ausgang des Prozesses konnte eigentlich nur zu meinen Gunsten ausgehen, mit allem Anderen hätten sie sich doch lächerlich gemacht und das hat man gewusst.
Z - ... denn in der Öffentlichkeit einen sogenannten "Hitler-Gruß", aus welchem Grund auch immer zu propagieren ...
Das ist doch der springende Punkt, genau das habe ich nicht in der Öffentlichkeit getan, sondern im Chat - aber es wurde von den Gutmenschen so dargestellt, wobei der Chat eher als Ersatz fürs telefonieren gesehen werden kann.
Denutziantentum ist sehr wohl strafbar, da bewusst Tatsachen verdreht werden um andere in misskredit zu bringen bzw. zu schädigen, nur ist es schwer zu erkennen und wenn es erkannt wird von der Justiz, dann müsste der Kläger bestraft werden, daher auch meine Gegenanzeige, die zwar noch nicht eingestellt ist, aber die Staatsanwältin meint keine Anhaltspunkte gefunden zu haben um die Ermittlung weiter zu führen. Aber das kannst Du in der nächsten Folge nachlesen. Es hat mich aber sehr gefreut, dass Du die Sache aufmerksam verfolgt hast. :-)

LG - Fred
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 18.02.2017: lachmal hat dir Status-Coins als Dank für dein Buch Grrüss Gott geschenkt.
Herzlichen Dank, lachmal, welch passender Name zu der Geschichte. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
LogorRhoe Ja Justizia ist blind und taub geworden,
Vergewaltiger, Mörder, Pädophile, Betrüger, Völkermörder das deutsche Volk betreffend und Denunzianten, werden freigesprochen. Menschen Die hinter die Kulissen sehen, die Rechtsbrüche eines "Rechtstaates" ihnen unter die Nase reiben und aufzeigen dass sie noch immer NASORECHT anwenden obwohl Artikel 139 GG die Beseitigung fordert, werden weggesperrt, wenn sie hartnäckig es ihnen aufs Brot schmieren. Du weißt es gibt diese Menschen, du hast es sicher schon gehört.

Daher:
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Bertolt Brecht
Menschen die im zivilen Ungehorsam sprich Widerstand sind, können bis zu 5 Jahre weggesperrt werden.

lg logorrhoe
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Z - Ja Justizia ist blind und taub geworden, ... Ze

Nein, Detlef, das sehe ich anders, sie ist hellsichtig und hellhöriger wie nie zuvor, nur wird mit diesen Eigenschaften, Missbrauch getrieben. Wahrheit, Moral, Würde und Ehre spielen in der derzeitigen Justiz und Rechtsprechung keine Rolle mehr und sind eigentlich das Spiegelbild dessen, wie es um unseren Rechtsstaat bestellt ist.
Brecht hat Recht, aber solange es nur einzelne versuchen ... die Antwort steht darunter und ich entsinne mich dessen, was dir widerfahren ist. Das bestätigt meine Meinung, wir sind keine Demokratie sondern eine verkappte Diktatur. Wobei ich eine Diktatur vorziehen würde, denn da wüßte ich wo ich dran bin. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
mohan1948 Freut mich für Dich lieber Fred! Doch hattest Du etwas anderes erwartet? Am Bestern nicht mit der Justiz anzustreifen - sie messen mit 2 verschiedenen Maßen!
Liebe Grüße
Hannelore
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank, liebe Hannelore. Ja, ich hatte etwas Anderes gehofft und zwar, dass es zu einem Prozess gekommen wäre. Nun kan man überlegen, was den Prozess verhindert hat und dazu habe ich einige Andeutungen gemacht, Günter und Detlef ebenfalls.
Ich habe deinen Kommentar noch im Ohr, sinngemäß: Es ist erschreckend, was sich in der sogenannten Demokratie abspielt. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Hallo Pepe,
sagte ich es nicht? Das Verfahren wird eingestellt. Genauso habe ich es voraus gesagt. Rechtlich gibt es keinen strafwürdigen Ansatz. Der ursprüngliche Bescheid (300€) hätte es einfach gemacht, aber es entspricht eben nicht dem Rechtsgefüge. Da macht man es sich eben leicht. Vielleicht wollte die Staatsanwältin einfach einen Dämpfer erteilen. (auch nur ein Mensch). Ein Freispruch hingegen hätte auf die Staatsanwaltschaft ein schlechtes Licht geworfen. Das war natürlich zu vermeiden. Sieht man es nach STGB, so ist dies das angenehmste Ergebnis. Wäre es zu einer Verhandlung gekommen, so liefe man Gefahr einen Freispruch aussprechen zu müssen. Dann aber wäre es an Dir gewesen auf Grund dieses Urteils auf Verleumdung klagen zu können. Wieder ein arbeitsintensiver Vorgang, der dann wahrscheinlich von Erfolg gekrönt werden könnte. So aber läßt man die Sache einfach untergehen. Jedenfalls zeigt es, dass man bei der Staatsanwaltschaft offensichtlich eine falsche Einstellung zu deutschem Recht hat.
Im Übrigen ist eine Niederschlagung einer Anzeige eigentlich genau das Ergebnis, auf welches die Staatsanwaltschaft schon von Anfang an hätte kommen müssen. lächerlich einfach. Sie hätte den Kläger außerdem warnen müssen, dass ein eingeleitetes Verfahren auch mit dem Vorwurf der Denuntiation und Verleumdung enden könnte. Es hätte viel Steuergeld gespart und den Kläger außerdem in die Schranken gewiesen.
So ist die ganze Sache aufgebauscht worden, aber ins Leere gelaufen.
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Ja, Günter, darüber waren wir uns einig und vielen Dank für deinen Kommentar. Die Taktik ist klar und ich vergleiche die Justiz einfach mal mit einem Krankenhaus. Beides ist gleichermaßen verlogen, sie geben vor human zu handeln. Das KH ist ein Wirtschaftsunternehmen und die Justiz eine Schmiede der Eitelkeit, wo Schmiergelder wohl in gleichem Maße fließen.
Sei es beim KH z.B.: im Bereich der Organspende so beim Gericht, beim sprechen von gefälliigen Urteilen. Nur keiner von den Medien wagt sich an den Sumpf heran, warum?, weil auch sie davon partizipieren. Aber warum auch?, die Masse interessiert das scheinbar herzlich wenig bzw. es scheint ihr gleichgültig zu sein. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Die Korruption in derJustiz ist nicht ganz von der Hand zu weisen, aber auch nicht beweisbar, Es erscheint zumindest merkwürdig, dass Leute mit Geld ganz anders behandelt werden, als Bürger ohne entsprechender Unterstützung.
Es ist schlichtweg das Verlassen des Rechtsstaates festzustellen.
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
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