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Post von der Bussgeldstelle - Bußgeld schlägt Notdurft

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"Das Verfahren einstellen? Niemals!"
Veröffentlicht am 10. Oktober 2016, 18 Seiten
Kategorie Ratgeber
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Über den Autor:

Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt. Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen. Ich bin ...
Das Verfahren einstellen? Niemals!

Post von der Bussgeldstelle - Bußgeld schlägt Notdurft

Post von der Bussgeldstelle

Jeder wer regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt, weiß ein Lied über die Seuche der Blitzanlagen zu singen.

Zumeist befinden sie sich dort, wo man sie am wenigsten vermutet oder nicht nachvollziehbar sind - mit wenigen Ausnahmen.

Man will uns suggerieren, dass dies der Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung dient. Dass es aber in Wirklich der Abzocke dient, erkennt man erst, wenn man das erlebt hat, worüber ich berichte.





















Vorwort

Gelegentlich fahre ich zu unseren Nachbarn nach Luxemburg, um dort einiges einzukaufen. Vor Trier, auf der A64, rumorte es plötzlich in meinen Gedärmen und alles wies auf einen Durchfall hin. Da ich mich nicht mehr allzuweit von der Raststätte Wasserbillig Brück entfernt befand, gab ich ordentlich Gas um noch rechtzeitig eine Toilette aufsuchen zu können. Es war wenig Verkehr und ich konnte die Geschwindigkeit voll ausfahren (ca. 180 km/h) Eher unbewusst nahm ich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h wahr, da ich mit dem sich anbahnenden

Durchfall beschäftigt war. Ich reduzierte die Geschwindigkeit merklich, aber nicht genug, wie ich später von der Bußgeldstelle erfuhr, denn ich bin geblitzt worden - ohne es bemerkt zu haben. Mit der hässlich gelben, förmlichen Zustellung von der zentralen Bußgeldstelle in Speyer, nimmt der Bericht seinen Verlauf.

Zunächst erhielt erhielt ich, zu meiner Überraschung, eine Anhörung vom: Polizeipräsidium Rheinpfalz Zentrale Bußgeldstelle Maximilianstraße 6 67346 Speyer


Sachbearbeiterin: Frau Hohlmann

(Name ist gerändert)

Den üblichen Daten: Wer, wann, wo erfolgte der Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit nach §24/ § 24a/ §24c StVG begangen zu haben. Sie Überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 30 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h Festgestellte Geschwindigkeit ( nach Toleranzabzug): 110 km/h Als Beweis war dem - wer kennt es nicht? - ein Foto beigefügt. Aber es war dermaßen

unterbelichtet und von einer dermaßen schlechter Qualität, dass es jeder hätte sein können, der sich als Schatten aus dem Dunklen abhob. Diesem Beweisfoto hätte ich jedenfalls widersprochen, wenn nicht das Kennzeichen in übergroßer Deutlichkeit zu sehen gewesen wäre. Ich bin mir sicher, dass sich die meisten keine weiteren Gedanken über die miese Bildqualität machen, aber ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass auch das der Abzocke dient. Die schlechte Bildqualität ist darauf zurück zu führen, dass die Aufnahme ohne Blitz stattgefunden hat. Das wiederum bedeutet, dass man nicht merkt, dass man geblitzt

wurde. Aber der wahre Hintergrund ist der, dass die Nachfolgenden Verkehrsteilnehmer - die sich auch nur ganz selten an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, weil sie zumeist nicht nachvollziehbar ist – durch diesen Blitz nicht gewarnt werden und ebenfalls photographiert (eben nicht geblitzt) werden, so wie alle Anderen die diese Stelle schon passiert hatten, denn auch sie hielten sich kaum an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, denn ich kann mich nicht entsinnen, auch nur einen eingeholt zu haben. Und noch einen Vorteil hat diese blitzlose Anlage für die Betreiber; es spricht sich nicht so schnell herum, dass sie existiert. Dieses scheinheilige und heuchlerische

Gebaren, im Sinne der Verkehrssicherheit, hat mich schon verärgert. Noch mehr hat mich die pseudo- Fürsorge in Form des Anhörungsbogens geärgert. Man bekommt die Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern. Entweder man gibt den Verkehrsverstoß zu, was die meisten leider tun, oder man lehnt ihn ab, was ich getan habe. Zugegeben hätte ich diesen Verstoß auf gar keinen Fall, da es sich für mein Dafürhalten um eine Falle handelte und in das Kalkül der Abzocke passt. Es beginnt doch schon damit, dass überhaupt eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben wird. Der Verkehrssicherheit und der Fürsorge wäre damit genüge getan,

indem man auf eine Gefahrenstelle hinweist. Jeder halbwegs normale und mündige Verkehrsteilnehmer würde die Geschwindigkeit der Gegebenheit anpassen, wenn ich davon ausgehe, dass niemand an einem Verkehrsunfall interessiert ist. Obwohl ich 110 km/h fuhr, empfand ich die Geschwindigkeit angepasst, da ich weder mich noch andere in Gefahr gebracht habe und zudem nicht aus Übermut die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten hatte, sondern dazu gab es einen Grund, den ich im Anhörungsbogen wie folgt darlegte:

Da ich vor Fahrtantritt etwas gegessen hatte, was mir scheinbar nicht bekommen ist,

machte sich ein Durchfall bemerkbar, welcher mich vor die Wahl stellte: a. In die Hose zu scheißen, b. selbiges auf der Autobahn zu verrichten oder aber c. noch rechtzeitig eine Ausfahrt bzw. eine Toilette zu erreichen. Daher erschien mir die Geschwindigkeitsüberschreitung als eine Notlösung und ich hoffe, dass Sie das ebenso sehen. Mit freundlichen Grüßen Anstelle einer Antwort flatterte mir drei Tage später die hässlich gelbe „Förmliche Zustellung“ mit dem Bußgeldbescheid ins Haus. 108 € sollte ich

überweisen. Ich war empört darüber, dass man scheinbar keine Notiz von dem Anhörungsbogen genommen hatte und erkundigte mich telefonisch bei der Sachbearbeiterin, ob das evtl. daran gelegen haben könnte, dass ich mich vielleicht etwas zu deutlich ausgedrückt hatte. Das verneinte sie jedoch und meinte, dass sich die beiden Schreiben gekreuzt haben und wenn ich möchte, dann könnte ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Scheinbar war man es gewohnt, dass die wenigsten von der Möglichkeit der Anhörung Gebrauch machten und schickten fast zeitgleich auch schon den Bußgeldbescheid

weg.

Natürlich legte ich Einspruch ein, denn meine Devise lautet: Bevor ich den Ärger in mich hinein fresse, verschaffe ich ihm Luft und andere können sich dann damit herum ärgern. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid v. xxx

Sehr geehrte Frau Hohlmann, hiermit lege ich Einspruch ein, gegen den o.a. Bußgeldbescheid. Ich beziehe mich dabei auf unser Telefonat vom 28.08.16 und auf den diesbezüglichen Anhörungsbogen indem ich eine Notlage darlegte, die zu der Geschwindigkeitsüberschreitung beitrug. Ich bitte sie um nochmalige Überprüfung der Situation und bitte Sie des weiteren, auch die

Menschenwürde in Betracht zu ziehen, für den Fall, dass es tatsächlich und das im wahrsten Sinne des Wortes, in die Hose gegangen wäre. Auf Grund der Geschwindigkeitsüberschreitung gelang es mir noch rechtzeitig eine Toilette an der Raststätte Wasserbillig Brück aufzusuchen, ohne dabei den Straßenverkehr zu gefährden. Im vertrauen auf die richtige Einschätzung der Notsituation, hoffe ich, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird. Einige Tage später bekam ich Antwort und die Dame, die mir am Telefon noch recht zuvorkommend erschien, zeigte sich von einer

anderen Seite, denn die Antwort lautete:


Sehrgeehrter Herr Koll, nach § 16 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) liegt ein rechtfertigender Notstand nur dann vor, wenn sich die Betroffene in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut befunden hätte und eine Handlung begangen hätte, um die Gefahr von sich oder anderen abzuwenden. Für die Annahme eines rechtfertigenden Notstandes ist ein strengeBeurteilungsmaßstab anzulegen. Es ist bei Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nur zu prüfen, ob das geschützte

Interessen das beeinträchtigte wesentlich überwiegt sondern auch, ob sich die Betroffene nicht auch anders als durch zu schnelles Fahren hätte helfen können, etwa durch Anhalten auf dem Seitenstreifen (o.ä.) Die Handlung, die Bußgeldvorschriften verletzt, muss danach das einzige Mittel sein, um die Gefahr abzuwenden. Stehen andere Mittel zur Verfügung, so ist der Rechtfertigungsgrund nicht gegeben. Da es mehre Möglichkeiten gibt die Fahrt zur Verrichtung der Notdurft zu unterbrechen, ist eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht gerechtfertigt und war demnach nicht das einzige Mittel um die Gefahr abzuwenden. Die Voraussetzung

für die Anwendung von § 16 OwiG liegen nicht vor. Eine Einstellung des Verfahrens ist nicht gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Da mir diese Antwort sehr global, stereotyp, Empathie - los und zu wenig Sach und Situation bezogen erschien, dafür aber zu Gunsten des Bußgeldes ausfiel, versuchte ich in einem weiteren Schreiben darzustellen, dass die Bedingungen des § 16 OwiG aus meiner Sicht sehr wohl erfüllt waren. Fortsetzung folgt

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Über den Autor

pepe50
Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt.
Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen.
Ich bin mir dessen bewuust, dass ich die Mehrheit damit nicht begeistern kann. Aber auch in dem Falle ist mir Qualität lieber als Quantität.
Alle (annehmbaren) Kommentare sind ausdrücklich erwünscht und ich betrachte sie als Belohnung.

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mohan1948 Nachgeholt lieber Fred
herzlichst
Hannelore
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Danke, liebe Hannelore.
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Ich kann Deinen Unmut verstehen. Voll und ganz. Bei solchen Delikten in der StVO sind auch Gerichte merkwürdig unerbittlich. Und natürlich soll der Raserei Einhalt geboten werden. Dass das Ganze schlichtweg zur Abzocke verkommt, liegt an den mauen Stadt-, Kommunensäckel. Dasselbe gilt für merkwürdige Parkverbote. Beispiel bei uns. Schräg gegenüber befindet sich ein Kindergarten. Die Straße ist relativ schmal. So ist gegenüber der Kindergarteneinfahrt großzügig absolutes Pakrverbot, damit die Kinderchen problemlos mit Auto hingebracht und abgeholt werden können. Das Parkverbot gilt auch für das Wochenende. (Der Kindergarten ist absolut verweist). Und tatsächlich sind "Beauftragte" unterwegs, um am Wochenende dort Knöllchen zu verteilen. gibt's Fragen? Warum steht nicht dort: Parkverbot, außer Sa und So?
Sosehr ich solche Abzocke (die Beispiele sind endlos) verurteile, es wird keinen Erfolg haben dagegen vorzugehen.
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Das kann ich dir sagen, warum das Parkverbot auch am Wochenende gilt. Weil es Leute gibt, denen gibt man den kleinen Finger und die nehmen die ganze Hand.
Aktuelles Beispiel, nur damit wir mal ein bisschen Reality in die ganze Sache hier rein bringen:
Ich organisiere in der bayerischen Metropole eine Tagung für 200 Teilnehmer, davon 150 Schwerbehinderte, wiederum davon 60 Rollifahrer. Ich erwirke beim Kreisverwaltungsreferat für Tag X eine Halteverbotszone (30 mtr) vor dem Gebäude, um den sicheren Ein- und Ausstieg der behinderten Menschen, die z. Teil mit Bussen kommen, zu gewährleisten. Die beauftragte Schilderfirma muss bereits 3 Tage vor dem Termin Halteverbotsschilder aufstellen und bei den dort parkenden Autos Kennzeichen und Reifenstand festhalten, dies in den nächsten Tag immer wieder nachkontrollieren. Ziel ist es, dass dort niemand mehr neu parkt und die, welche bereits dort stehen, das Auto bis spätestens Tag X entfernen. Tag X - es stehen trotzdem Autos dort! Weil es Leute gibt, die sich einen Dreck um Regelungen oder Verbote, man könnte aber auch sagen, die sich einen Dreck um andere Menschen scheren!!! Nur, in diesem Fall ging der Schuss nach hinten los. Wir haben die Polizei geholt und alle kostenpflichtig abschleppen lassen. Abzocke? Ja, sicher! (Spätestens jetzt könnte ein Denkprozess einsetzen). Übrigens haben wir für die Genehmigung des Parkverbots beim Kreisverwaltungsreferat eine Gebühr bezahlen müssen, die Schilderfirma hat uns ihre Dienste gespendet.
Schönen Gruß aus dem Reich der Lemminge in das Reich der - hm, ja wohin eigentlich? - ach, ich sag jetzt einfach mal in das Reich der Ignoranten. Vielleicht fühlt sich ja dort Jemand angesprochen, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank Günter, dass Du meinem Wunsch nachgekommen bist und den Kommentar nochmal hier, für alle nachlesbar, eingebracht hast.
Er ergänzt und zeigt an deinen Beispielen sehr anschaulich, welcher Mutwille hinter diesen - den angeblich der Verkehrsicherheit dienenden Aktionen - steckt. Über den Einspruch einzelner lacht man nur und hier wäre die Einigkeit der Masse gefragt, aber was von der Masse zu erwarten ist, dazu brauche ich nichts nehr zu sagen. Ihre Vorbilder sind die Lemminge. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich meinen obenstehenden Kommi nicht auf Wunsch des Buchschreibers, sondern absolut unabhängig und aus eigenen Stücken und eigenem Antrieb heraus geschrieben habe ;-)))
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Hallo Merle,
ich bin Deiner Meinung. Es gibt natürlich ebenso Gegenteiliges zu berichten. In meinem Beispiel. Wer sagt denn, dass die Zufahrt am Montagmorgen vor dem Kindergarten wieder großzügig unbeparkt wäre?
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Vorschriften eingehalten werden müssen. Ich halte es nur für ein wenig merkwürdig, dass man sich viel Mühe gibt die Radarfallen zu verstecken. Würden sie offen da stehen, wäre der Raserei-Bremseffekt doch gegeben, allerdings mit zu wenig Einnahmen.
In Deinem Fall finde ich das Abschleppen auch für absolut richtig - mobile Schilder weisen gerade auf ein bestimmtes Ereignis hin.
Außerdem habe ich nie irgendetwas von Lemmingen erzählt . Es sind die Formulierungen von Pepe, denen ich nicht vollem Umpfang zustimmen kann.
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Und ich möchte betonen, liebe Merle, dass Du mir keinen Grund gegeben hast einen Wunsch zu äußern. Dennoch vielen Dank für diesen zusätzlichen Kommentar, der aber nichts mit der Abzocke zu tun hat, wie von mir beschriebn, denn das ist nachvollziehbar und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind das meistens nicht und schon gar nicht konstand 24 Std. :-)
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Alles gut, Günter. Mein letzter Satz war auch nicht auf Dich bzw. Deine Meinungsäußerung gemünzt.
Gruß, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
gela556 Was willst Du da bloß machen, die Beamten haben doch zu oft schon Recht bekommen, auch wenn es ungerecht gehandhabt wurde.
GlG,Gela
Vor langer Zeit - Antworten
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