Journalismus & Glosse
Kinderqual-Strafenwahl - Kindesmisshandlung und seine Folgen-Wenn der Staat versagt

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"Wenn der Staat versagt"
Veröffentlicht am 15. Mai 2016, 22 Seiten
Kategorie Journalismus & Glosse
http://www.mystorys.de

Über den Autor:

Schreiben und Fotografieren ist eine andere Art die Welt zu sehen, und eine Möglichkeit, sie mit meinen Augen zu zeigen. Gerne Greife ich Themen auf, über die keiner gerne redet oder schreibt, Themen wie Angst, Panikattacken, Reizdarm, Chronische Krankheiten! Es ist nicht immer biografisch, sondern entspringt vielerlei Quellen. Ihr findet mich bei Facebook unter Kesalie und meine Fotos kostenfrei zum Download bei Pixabay unter Meli1670. Über ...
Wenn der Staat versagt

Kinderqual-Strafenwahl - Kindesmisshandlung und seine Folgen-Wenn der Staat versagt

Vorwort

Die Medien bieten uns jeden Tage eine Fülle von Themen an, ich wünschte mir, es wäre gerechter Verteilt. Ich wünschte mir, die Menschen würden aufwachen, auf die Straße gehen und für unsere Zukunft kämpfen, für unsere


KINDER!


Danke für eure Aufmerksamkeit

taten und ihre Folgen

11.05.2016 - 15:29 Uhr Flensburg –Sie ließ ihren Sohn drei Wochen allein in der Wohnung zurück und ging feiern. Heute wurde die allein erziehende Mutter (38) vor dem Landgericht Flensburg zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

http://www.bild.de/regional/hamburg/kindesmisshandlung/urteil-prozess-gegen-mutter-laesst-vier-jaehrigen-sohn-drei-wochen-lang-allein-45772744.bild.html

Meine Gedanken:

Der junge wurde nur durch zufall gefunden. Wie kann es sein,dass man für so eine schwere tat, nur 2 Jahre auf bewährung bekommt? ist ein Kinderleben nichts mehr wert? 3ganze Woche! was muß der junge gedacht, was für Ängste ausgestanden haben? ;


Taten und ihre folgen 2

Fast nur noch Haut und Knochen, blaue Flecken am ganzen Körper, eine Hautfarbe zwischen grün und blau — so sah das sechswöchige Baby aus, als es im Dezember ins Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster eingeliefert wurde.

Verwarnt wurden Daniela D. und Sven G. wegen fahrlässiger Körperverletzung.Sie hatten sich damit zufrieden gegeben, dass der kleine Roger in dessen ersten Lebenswochen viel zu wenig trank und so mit sechs Wochen auf 2320 Gramm, 540 Gramm unter seinem Geburtsgewicht, abmagerte.


http://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Verwarnungen-fuer-die-Eltern-des-kleinen-Roger


wieso bekommen solche Leute nur Bewährung? Eine Auseinandersetzung mit dem Geschehenenwäre sinnvoller. Jeder der ne Bratwurst vekaufen möchte, brauch einen Schein, ja sogar zum halten von Hunde braucht man einen Schein, Kinder darf jeder Depp bekommen. Heißt es nicht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?


Taten und ihre Folgen

Misshandlung nicht nachweisbar 27.04.2016

Laut Anklage soll die 33-Jährige im Juli vorigen Jahres ihre zum Tatzeitpunkt motorisch entwicklungsverzögerte Tochter, die weder krabbeln noch stehen noch sitzen konnte, entweder geschlagen oder mit einem Gegenstand massiv gedrückt haben. Verletzungen im Gesicht und am Körper des Säuglings seien die Folge von Schlägen oder Druckausübung gewesen. Die Angeklagte bestritt Schläge oder Drücken.

"Habe meiner Tochter nichts getan" Alle Zeugen schilderten sie als liebevolle und fürsorgliche Mutter. „Ich habe meiner Tochter nichts getan“, gab sie dem Gericht als letztes Wort mit auf den Weg zur Urteilsfindung. Ihrer Erklärung nach habe sie ihre Tochter in der Nacht zum 19. Juli 2015 gewindelt. Dabei habe sie selbst auf Toilette gemusst, von dort aus habe sie ein „Heidengeschrei“ aus dem Wohnzimmer gehört, wo sie die Tochter am Fuß eines Tisch auf einer Decke abgelegt habe. Sie hätte sie schreiend vorgefunden und tröstend auf den Arm genommen.

Verletzungen hätte sie nicht gesehen. Erst am Morgen will die Angeklagte die Kopfverletzungen bemerkt haben. Der getrennt von ihr lebende Kindesvater und dessen Mutter drängten zum Aufsuchen der Kinderklinik. Dort kamen der diensthabenden Ärztin die Kopfverletzungen sofort verdächtig vor. Die Angeklagte habe einer Ganzkörperuntersuchung des Säuglings nur zögerlich zugestimmt. Auch wollte sie keine stationäre Behandlung. Sie habe erst nach wiederholter Aufforderung das Kind ausgezogen und dabei versucht, den Bauch- und Brustraum ihrer Tochter zu verdecken.

Angeklagte wirkte überfordert Die Angeklagte habe fahrig gewirkt, „wie unter Medikamenten stehend“, so die Assistenzärztin. Darin wurde sie von einer Oberärztin der Kinderklinik bestärkt. Die sagte als Zeugin ebenfalls am Dienstag aus, dass die 33-Jährige überfordert gewirkt habe. Die Oberärztin hatte Polizei und Rechtsmedizin wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung eingeschaltet.

Das Gericht hielt es indes im Urteil für möglich, dass ein „Sturzgeschehen der Mutter auf das Kind in Betracht kommen könne – ohne ein Verschulden der Mutter“. Das habe Rechtsmediziner Knut

Brandstädter im Gutachten nicht geprüft. Alternativ könne es auch so gewesen sein, dass der Angeklagten aus Fahrlässigkeit etwas mit dem Kind geschah. Das könne jedem passieren und sei nicht strafbar. Kind derzeit bei Pflegeeltern Aus Angst, dass man ihr die Tochter wegnehmen würde, wenn sie die Wahrheit sage, habe sie dann die Geschichten erfunden. Das sei nachvollziehbar, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung fest. Derzeit lebt das Kind bei Pflegeeltern.

Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung und Revision sind möglich.

http://www.volksstimme.de/lokal/stendal/20160427/freispruch-misshandlung-nicht-nachweisbar


Nachwort:

Warum wird nicht die Erziehungsfähigkeit überprüft?

Gedanken

Wieso haben wir hier so ein Ungleichgewicht? Ein illegaler Download eine Liedes kann mit bis zu 10000€ bestraft werden, ja sogar Haft.

Ein Kindesmissbrauch bringt Geldtrafen, 2Jahre auf Bewährung mit sich.


Niemand schützt unsere Kinder. Wegen jedem Mist gehen die Menschen auf die Straße, 2Prozent mehr Gehalt zB. Aber nicht für unsere Kids.


Es gibt 1000 Fälle die unfassbar sind, schon fast spöttische Urteile. Auch für die Opferentschädigung müssen die

Opfer teilweise, trotz schriftlicher Beweise der Schädigung, zum Gutachten, Arztberichte einreichen, Psychologengespräche. Im Prinzip muß das Opfer erneut beweisen, dass es ein Opfer ist.


Viele Mütter bekommen als "Strafe" Ihre Kinder weggenommen, dabei bleibt es aber dann  auch. Kein Erziehungskurs, keine Auseinandersetzung mit der Tat, keine Unterstützung zu einem besserem Umgang mit dem Leben und seinen Werten. Nur eine Frage der Zeit, bis zum 2ten Kind und zur 2ten Mißhandlung

Mich macht das traurig, ich verstehe das nicht!  Kesalie

rker>

>schützt unsere Kinder!!!

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Hörbuch

Über den Autor

Kesalie
Schreiben und Fotografieren ist eine andere Art die Welt zu sehen, und eine Möglichkeit, sie mit meinen Augen zu zeigen. Gerne Greife ich Themen auf, über die keiner gerne redet oder schreibt, Themen wie Angst, Panikattacken, Reizdarm, Chronische Krankheiten! Es ist nicht immer biografisch, sondern entspringt vielerlei Quellen.
Ihr findet mich bei Facebook unter Kesalie und meine Fotos kostenfrei zum Download bei Pixabay unter Meli1670. Über Grüße und ein "Gefällt mir" freue ich mich natürlich auch.

https://www.facebook.com/kesalie.tl/
https://pixabay.com/de/users/Meli1670-1376333/

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gela556 Es ist zum verrückt werden, wie viele auch ins Netz; Bilder von geschändeten und misshandelten Kindern stellen.
Doch wer unternimmt etwas dagegen, dass solche Qualen einem Kind erspart bleiben. Die Folgen von solchen Taten, die bleiben ein ganzes Leben lang in der Seele hängen und kein Physiologe kann dir das wieder nehmen . Vergessen kann man das nicht. Die Strafen sollten da viel härter werden. Genauso auch wie die Misshandlungen an Tieren.
Sie leben auch und können sich nicht wehren, genauso wie kleine Kinder sich nicht wehren können gegen diese grausamme Gewalt
GlG, Gela
Vor langer Zeit - Antworten
Kesalie danke für deine Aufmerksamkeit Gela! Ja du hast absolut recht, die Tiere werden gerade im pornografischen Berreich stark mißbraucht und gequält. Kaum auszuhalten!
Ich danke dir sehr fürs Lesen!
Lg Melanie
Vor langer Zeit - Antworten
gela556 Gerne gelesen, ist schrecklich Traurig was heute alles so geschieht und die Meisten schauen einfach weg
Schöne Pfingsten wünsche ich Dir
Herzlichst, Gela
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Ja, da gebe ich dir uneingeschränkt recht, Kesalie. Da besteht ein Ungleichgewicht. Seit 2011 haben wir ein Bundeskinderschutzgesetz. Das geht jedoch wieder ganz stark davon aus, dass Eltern, die ihre Kinder misshandeln, weniger Strafe, dafür mehr Unterstützung brauchen. Leider werden hierbei oft auch Eltern, die rundum ERZIEHUNGSUNFÄHIG sind, mit vielen Hilfeangeboten so lange gepäppelt, bis irgendwann der Supergau eintritt und ein Kind zu Tode kommt. In den allermeisten Fällen sind die Täter schon lange unter Jugendamtsbetreuung, doch die Fachkräfte stehen dabei oft mit einem Fuß auf einer Gesetzesübertretung. Das deutsche Elternrecht steht über allem.
Ach, da könnte man Bände füllen...
Danke fürs aufmerksam machen, liebe Grüße, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
Kesalie hi Merle,
danke fürs Lesen! Ich kann deine Ausführung voll und ganz nachvollziehen. Wir haben als PF tagtäglich mit diesem Thema zu tun, wenn diese blöde Schweigepflicht nicht wäre, hätte ich schon längst ein, ach 10 Bücher über die Machenschaften und Hierachien der Ämter, Eltern und Bedeutung des Kindeswohls geschrieben.

Danke für das Annehmen des Themas

Kesalie
Vor langer Zeit - Antworten
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